Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 43. Kalen­der­wo­che 2023 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 47-jäh­ri­gen S. wegen fahr­läs­si­ger Trun­ken­heit im Ver­kehr und Bedro­hung in Tat­ein­heit mit Belei­di­gung und Sach­be­schä­di­gung und vor­sätz­li­che Kör­per­ver­let­zung in 2 Fäl­len und gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung in Tat­ein­heit mit Kör­per­ver­let­zung und Bedro­hung am 23.10.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 35 KLs 2111 Js 9746/23).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, am 29.04.2023 – nach­dem er eine Nach­ba­rin bereits am 01.04.2023 nach einer alko­ho­li­sier­ten Pkw-Fahrt damit bedroht haben soll, die­se zu töten – zunächst den Pkw der Nach­ba­rin beschä­digt, sich dann gewalt­sam Zutritt zu ihrer Woh­nung in Zeil a. Main ver­schafft und mit meh­re­ren Faust­schlä­gen ver­letzt zu haben. Ein wei­te­rer Bewoh­ner des Anwe­sens soll der Geschä­dig­ten dar­auf­hin zu Hil­fe gekom­men sein, wor­auf hin auch die­ser mit meh­re­ren Faust­schlä­gen durch den Ange­klag­ten ver­letzt wor­den sein soll.

Hier­nach soll der Ange­klag­te die Geschä­dig­te, die sich zwi­schen­zeit­lich in ihr Bade­zim­mer flüch­ten habe kön­nen, erneut ange­grif­fen haben und sie mit den Fäu­sten geschla­gen und auch getre­ten haben. Zudem soll er ihren Kopf mehr­fach für jeweils ca. 2 Sekun­den in der Bade­wan­ne unter Was­ser gedrückt haben.

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 24-jäh­ri­gen F. und den 43-jäh­ri­gen E. wegen gemein­schaft­li­cher gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung, Erschlei­chen von Lei­stun­gen und Dieb­stahl am 24.10.2023, 9:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 31 KLs 1107 Js 4184/23).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, am Mor­gen des 16.02.2023 den gemein­sa­men Ent­schluss gefasst zu haben, einen Mit­be­woh­ner des Anker­zen­trums Bam­berg zu attackie­ren und schwer zu ver­let­zen, ohne dass hier­für ein berech­tig­ter Anlass bestand. Dem Mit­be­woh­ner soll dar­auf­hin mit einer lee­ren Schnaps­fla­sche auf den Kopf geschla­gen wor­den sein, als er am Boden gele­gen habe, sol­len die Beklag­ten mehr­fach gegen den Kopf des Mit­be­woh­ners getre­ten und mit einer Pfan­ne gegen sei­nen Ober­kör­per geschla­gen haben. Wei­ter wird den Ange­klag­ten zur Last gelegt, am 30.01.2023 im Stadt­ge­biet Bam­berg unter ande­rem eine Fla­sche Wod­ka ent­wen­det zu haben und am 22.01.2023 einen ICE der Deut­schen Bahn benutzt zu haben, ohne über den erfor­der­li­chen Fahr­schein zu verfügen.

3. Das Siche­rungs­ver­fah­ren gegen den 41-jäh­ri­gen K. wegen Belei­di­gung, Brand­stif­tung und Bedro­hung am 25.10.2023, 9:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer (Az. 21 KLs 2119 Js 6425/23 Sich).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, am 15.08.2022 im Stadt­ge­biet Bam­berg einen Poli­zei­be­am­ten belei­digt und am 24.01.2023 im Stadt­ge­biet Ham­burg ein Klein­feu­er ent­zün­det zu haben, um einen dar­auf lie­gen­den E‑Scooter zu zer­stö­ren. Dar­über hin­aus wer­den dem Ange­klag­ten zwei Bedro­hun­gen im Stadt­ge­biet Bam­berg, die der Ange­klag­te mit­tels eines Steak­mes­sers mit einer Klin­gen­län­ge von ca. 10,5 cm durch­ge­führt haben soll, zur Last gelegt.

Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass der Ange­klag­te bei Bege­hung der Taten schuld­un­fä­hig war und beab­sich­tigt, des­sen Unter­brin­gung zu beantragen.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 26.10.2023 und 27.10.2023