Bam­ber­ger „Mahn­wa­che Asyl“ kri­ti­siert Abschie­bun­gen in den Irak

Am Mon­tag, 23. Okto­ber fin­det um 18 Uhr wie­der eine Bam­ber­ger Mahn­wa­che Asyl statt. Die Ver­an­stal­ter wei­sen auf den ver­än­der­ten Ort „am Kra­nen“ hin. Anlass ist die Wie­der­auf­nah­me von Abschie­bun­gen in den Irak. Seit 2007 bestand ein weit­ge­hen­der Abschie­be­stopp in das Land. Obwohl sich aus den jüng­sten Berich­ten von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen kei­ne wesent­li­che Ver­bes­se­rung der Lage im Irak able­sen lässt, soll jetzt wie­der in das Land abge­scho­ben wer­den. In Bam­berg könn­te das auch Schü­ler der Berufs­schu­le tref­fen, die in abseh­ba­rer Zeit eine Aus­bil­dung auf­neh­men kön­nen. Bei der Mahn­wa­che wer­den sie von ihrer Situa­ti­on berich­ten. Das Netz­werk Bil­dung und Asyl, freund statt fremd, see­brücke, Amne­sty-Hoch­schul­grup­pe, Inter­re­li­giö­se Frau­en­in­itia­ti­ve und der Evan­ge­lisch-Luthe­ri­sche Deka­nats­be­zirk Bam­berg rufen dazu auf, sich für fai­re Asyl­ver­fah­ren und eine men­schen­wür­di­ge Flücht­lings­po­li­tik einzusetzen.

6 Antworten

  1. Marita Weissig sagt:

    Es ist das alte Lied: immer wie­der wird gegen Abschie­bun­gen von abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern demonstriert.…WARUM? Die­se Men­schen benö­ti­gen kei­nen Schutz und dass sie eine Aus­bil­dung auf­neh­men wol­len, berech­tigt kei­ne Ein­wan­de­rung in Deutsch­land. Wenn es nicht einen wei­te­ren Rechts­ruck in Deutsch­land geben soll, müs­sen die­je­ni­gen, die kei­nen Schutz­sta­tus haben, wie­der gehen, ohne wenn und aber. Wenn die Akti­vi­sten möch­ten, dass jemand blei­ben kann um z.B. eine Aus­bil­dung zu machen, sol­len sie für ihn bür­gen und für die Kosten auf­kom­men. Es kann und darf nicht sein, dass der Steu­er­zah­ler für Tau­sen­de von abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern die Kosten tra­gen muss! Also bit­te, Frei­wil­li­ge vor.…

  2. Ferenc sagt:

    Wer den Irak als siche­ren Staat ansieht, muß schon sehr wirk­lich­keits­fremd sein.

  3. Marita Weissig sagt:

    @ferenc: im Asyl­ver­fah­ren geht es nicht vor­ran­gig um siche­re oder unsi­che­re Staa­ten, es geht um per­sön­li­che poli­ti­sche Ver­fol­gung oder, bei sub­si­diä­rem Schutz, aus Flucht vor Krieg. Dass der Irak nicht unpro­ble­ma­tisch ist und auch nicht jeder dort hin zurück­ge­schickt wer­den kann, ist unstrit­tig. Aller­dings haben z.B. die Kur­den im Nord­irak ein auto­no­mes Gebiet und der Irak ist auch nicht per se unsi­cher im Sin­ne der Asyl­ge­set­ze. Dar­aus folgt: Ira­ker, die einen Schutz­ti­tel erhal­ten dür­fen blei­ben, die ande­ren, die kei­nen Schutz benö­ti­gen müs­sen wie­der gehen…

  4. Ferenc sagt:

    Das „auto­no­me“ Kur­den­ge­biet steht stän­dig vor der Gefahr, von Trup­pen unse­res dem Irak benach­bar­ten NATO-Part­ners attackiert zu wer­den, da die NATO-Füh­rungs­macht die Kur­den, nach­dem sie „ihre Schul­dig­keit“ im Kampf gegen isla­mi­sti­sche Extre­mi­sten getan haben, im Stich gelas­sen hat.

    Wei­ter­hin dro­hen im Irak jeder­zeit isla­mi­sti­sche, nicht zuletzt vom öst­li­chen Nach­barn gesteu­er­te Ter­ror­an­schlä­ge, die wie­der­um, den heu­ti­gen Nach­rich­ten zu ent­neh­men, ame­ri­ka­ni­sche Luft­an­grif­fe nach sich ziehen.

    Wer dort­hin Men­schen, die durch das Raster eines extrem eng defi­nier­ten Asyl­an­spruchs fal­len, zurück­schicken will, muß schon ein gehö­ri­ges Maß an Men­schen­ver­ach­tung aufweisen.

  5. Marita Weissig sagt:

    Die Ver­gan­gen­heit hat uns gelehrt: auch in Frank­reich und Deutsch­land gibt es die Gefahr von isla­mi­sti­schen Terroranschlägen…Frage: sind es des­halb unsi­che­re Län­der? Die Asyl­ge­set­ze sind ein­deu­tig: dass ledig­lich eine Gefahr oder Mög­lich­keit einer Gefahr besteht reicht nicht, um hier einen Schutz­ti­tel zu bekom­men. Ins­be­son­de­re Ira­ker haben es stark genutzt nach Bela­rus ein­rei­sen zu kön­nen um dann über die grü­ne Gren­ze nach Polen und von dort nach Deutsch­land wei­ter­zu­rei­sen. Etli­che Inter­views mit den angeb­lich flüch­ten­den Ira­kern haben gezeigt, dass es sich um Migra­ti­on han­delt, nicht um Flucht. Man hat­te vor­her sein Haus und den Haus­rat ver­kauft, sein Geschäft auf­ge­ge­ben oder ver­kauft und ist dann, meist mit der gesam­ten Fami­lie zwecks ille­ga­ler Ein­rei­se in die EU nach Bela­rus gereist. Wenn sich also im Ver­fah­ren kein Asyl­grund ergibt, ist eine Rück­füh­rung gerecht­fer­tigt und not­wen­dig: es kann nicht jeder bleiben!

  6. Ferenc sagt:

    Wie bereits erwähnt: Men­schen­ver­ach­tung pur!