Refor­mier­te Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung (rSEU) im Land­kreis Forchheim

Seit Juni 2023 wird die „refor­mier­te Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung (rSEU)“ im Land­kreis Forch­heim durchgeführt.

War­um wur­de die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung reformiert?

In den letz­ten Jah­ren hat sich der wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­stand zur früh­kind­li­chen Ent­wick­lung ver­än­dert, mit grö­ße­rer Bedeu­tung für die Gestal­tung des Schul­ein­stiegs und der dar­auf bezo­ge­nen Dia­gno­stik. Es ist daher weni­ger die Fra­ge zu stel­len, ob ein Kind „schul­fä­hig“ ist, son­dern viel­mehr, ob es Hil­fen für den erfolg­rei­chen Über­tritt vom Kin­der­gar­ten in die Schu­le benö­tigt. Das Kon­zept der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung wur­de daher über­ar­bei­tet und im Rah­men eines Pilot­pro­jek­tes (Gesund­heits- und Ent­wick­lungs­scree­ning im Kin­der­gar­ten­al­ter (GESiK“) erfolg­reich erprobt. Im Juli 2018 hat der Baye­ri­sche Mini­ster­rat die flä­chen­decken­de Ein­füh­rung der über­ar­bei­te­ten Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung beschlossen.

Im Land­kreis Forch­heim wird die­ses neue Kon­zept unter dem Namen „refor­mier­te Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung (rSEU)“ seit Juni 2023 durchgeführt.

Was wur­de bei der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung reformiert?

Der Zeit­raum der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung liegt der­zeit in Bay­ern zwi­schen 12 und 3 Mona­te vor Schulbeginn.

Oft reicht Kin­dern mit Ent­wick­lungs­rück­stän­den die­se Zeit nicht aus, um bis zum Schul­ein­tritt durch För­de­rung gegen­über Gleich­alt­ri­gen auf­zu­ho­len. Beson­ders kri­tisch sind auch Stö­run­gen des Sehens oder Hörens, für deren Behand­lung es eine sen­si­ble Pha­se in der frü­hen Kind­heit gibt. Lesen, Schrei­ben und Rech­nen sind zen­tra­le kul­tu­rel­le Fähig­kei­ten. Etwa jedes ach­te Schul­kind in Deutsch­land erfüllt die Kri­te­ri­en für eine schul­re­le­van­te Teil­lei­stungs­stö­rung wie Lese-Recht­schreib- oder Rechen­schwä­che. Die­se Stö­run­gen neh­men nicht sel­ten einen chro­ni­schen Ver­lauf und kön­nen mit der Ent­ste­hung von Ver­hal­tens­stö­run­gen einhergehen.

Vor­läu­fer­fä­hig­kei­ten des Lesens, Schrei­bens und Rech­nens wer­den im Kin­der­gar­ten­al­ter erwor­ben und sind bereits in die­sem Alter erfass­bar. Es bie­ten sich viel­fa­che kind­ge­rech­te Mög­lich­kei­ten, sie zu üben. Das Kon­zept der refor­mier­ten Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung sieht daher fol­gen­de zwei wesent­li­che Aspek­te vor: Zum einen eine Aus­wei­tung des Unter­su­chungs­spek­trums durch die Auf­nah­me der Über­prü­fung von Rechen­vor­läu­fer­fä­hig­kei­ten (Fer­tig­keit, die Tech­ni­ken des Rech­nens erwer­ben zu kön­nen) und der visu­el­len Wahr­neh­mung (kann Gese­he­nes rich­tig ver­ar­bei­tet wer­den?) sowie eine Vor­ver­le­gung des Unter­su­chungs­zeit­punk­tes um ca. ein Jahr. Die Kin­der sind zum Zeit­punkt der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung somit zwi­schen 4 und 5 Jah­re alt. Der Ein­schu­lungs­zeit­punkt und das Ein­schu­lungs­al­ter blei­ben hier­von unbe­rührt! Ziel der rSEU ist es, mög­lichst früh­zei­tig Ent­wick­lungs­ver­zö­ge­run­gen oder kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen zu erken­nen, fami­liä­re oder pro­fes­sio­nel­le För­de­rung anzu­re­gen und bei Bedarf bei der Ver­an­las­sung dia­gno­sti­scher und unter­stüt­zen­der Maß­nah­men zu hel­fen. Bei auf­fäl­li­ger Unter­su­chung könn­te künf­tig schon län­ge­re Zeit vor Schul­ein­tritt eine geziel­te För­de­rung statt­fin­den, was den betrof­fe­nen Kin­dern und Fami­li­en den Start ins Schul­le­ben erleich­tern wür­de. Es geht also dar­um, im Bedarfs­fall Hil­fen zu mobi­li­sie­ren, nicht dar­um, „eine Prü­fung zu bestehen“.

Wo gibt es wei­te­re Infor­ma­tio­nen? Wie läuft die rSEU ab?

Seit Juni 2023 wer­den erst­mals die Kin­der unse­res Land­krei­ses, die zwi­schen dem 1. Okto­ber 2017 und dem 30. Sep­tem­ber 2018 gebo­ren sind zur refor­mier­ten Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung eingeladen.

Die ent­spre­chen­de Ein­la­dung zur rSEU erhal­ten die Eltern schritt­wei­se, nach Alter gestaf­felt, recht­zei­tig vom Gesundheitsamt.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Inter­es­sier­te auf der Home­page des Land­rats­am­tes https://​lra​fo​.de/​s​i​t​e​/​2​_​a​u​f​g​a​b​e​n​b​e​r​e​i​c​h​e​/​S​i​c​h​e​r​h​e​i​t​_​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​_​V​e​r​b​r​a​u​c​h​e​r​s​c​h​u​t​z​/​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​m​t​/​s​c​h​u​l​u​n​t​e​r​s​u​c​h​u​n​g​.​php und auf den Sei­ten des LGL unter www​.lgl​.bay​ern​.de/​s​c​h​u​l​e​i​n​g​a​n​g​s​u​n​t​e​r​s​u​c​h​ung