Land­kreis Forch­heim: Pflicht­um­tausch Führerschein

Bis zum 19.01.2033 müs­sen alle EU-Bür­ger über einen ein­heit­li­chen befri­ste­ten EU-Kar­ten-Füh­rer­schein ver­fü­gen. Die­se wer­den seit dem 19. Janu­ar 2013 aus­ge­stellt und besit­zen eine Gül­tig­keit von 15 Jahren.

Der Pflicht­um­tausch der Füh­rer­schei­ne, wel­che vor dem 19.01.2013 aus­ge­stellt wor­den sind (graue oder rosa Füh­rer­schei­ne bzw. unbe­fri­ste­te EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne), läuft gestaf­felt mit jähr­li­chen Tausch­fri­sten. Der­zeit sind die Papier­füh­rer­schei­ne von Füh­rer­schein­in­ha­bern der Geburts­jahr­gän­ge 1965 – 1970 bis zum 19.01.2024 zu tau­schen. Papier­füh­rer­schei­ne von Füh­rer­schein­in­ha­bern der Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1964 soll­ten bereits im Besitz eines EU-Kar­ten­füh­rer­scheins sein.

Für den Pflicht­um­tausch ist der­zeit ein ein­ma­li­ges per­sön­li­ches Erschei­nen in der Füh­rer­schein­stel­le not­wen­dig, wobei ein Ter­min zur Vor­spra­che zu ver­ein­ba­ren ist. Ter­mi­ne kön­nen online über die Home­page des Land­rats­am­tes Forch­heim (www​.lra​-fo​.de) unter der Rubrik Bürgerservice/​Auto & Verkehr/​Führerscheinstelle gebucht wer­den. Hier fin­det sich dar­über hin­aus eine Über­sicht über die Umtausch­fri­sten, sowie alle not­wen­di­gen Unter­la­gen, wel­che für den Umtausch benö­tigt wer­den. Alter­na­tiv ist auch eine tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.

Das Land­rats­amt Forch­heim möch­te in die­sem Rah­men dar­auf hin­wei­sen, dass es beim Füh­rer­schein­pflicht­um­tausch zum Fri­sten­de hin (jeweils 19. Janu­ar) auf­grund des erhöh­ten Andrangs zu deut­lich ver­län­ger­ten War­te­zei­ten kom­men kann. Um einen frist­ge­rech­ten Umtausch zu gewähr­lei­sten wird daher emp­foh­len, sich früh­zei­tig noch in die­sem Jahr um einen Ter­min zu bemühen.