Bam­berg: Kein Ermitt­lungs­ver­fah­ren in Sachen Geschäfts­füh­rer der Stadt­bau GmbH

Ein­ge­stellt hat nach weni­gen Wochen die Staats­an­walt­schaft Hof ihre Unter­su­chun­gen gegen den Geschäfts­füh­rer der Stadt­bau GmbH in Zusam­men­hang mit den in die Kri­tik gera­te­nen Inve­sti­tio­nen zur Arbeits­platz­si­cher­heit. Zuvor hat­te bereits das Rech­nungs­prü­fungs­amt fest­ge­stellt, dass die­ser sei­ne Kom­pe­ten­zen nicht über­schrit­ten hat, und der Auf­sichts­rat hat­te in sei­ner jüng­sten Sit­zung dem Geschäfts­füh­rer ein­stim­mig das Ver­trau­en ausgesprochen.

Nach Prü­fung des Sach­ver­halts steht für die Staats­an­walt­schaft fest, dass „kein straf­recht­lich rele­van­tes Ver­hal­ten des Betrof­fe­nen vor­liegt“. Die Vor­er­mitt­lun­gen erga­ben, dass der Straf­tat­be­stand von Untreu nicht erfüllt ist.

Die Staats­an­walt­schaft Hof hat weder „zurei­chen­de tat­säch­li­che Anhalts­punk­te für einen Miss­brauch der Ver­pflich­tungs­macht“ sei­tens des Geschäfts­füh­rers fest­ge­stellt, noch einen Ver­mö­gens­nach­teil zu Lasten der GmbH gese­hen. „Es sind gute Nach­rich­ten“, beton­te Ober­bür­ger­mei­ster und Stadt­bau- Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der Andre­as Star­ke. „Im Sin­ne der Stadt­bau GmbH, ihrer Mit­ar­bei­ten­den, ihrer Mie­te­rin­nen und Mie­ter sowie aller Woh­nungs­su­chen­der in der Stadt Bam­berg wur­de der Vor­gang zügig abge­schlos­sen, so dass sich das städ­ti­sche Toch­ter­un­ter­neh­men nun wie­der ganz sei­ner eigent­li­chen Auf­ga­be zuwen­den kann“, so Starke.