Landkreis Lichtenfels: Reduzierter Mehrwertsteuersatz muss bleiben – Landrat unterstützt Forderung
Aufgrund der Probleme durch die Corona-Pandemie wurde im Juli 2020 der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie reduziert auf 7 Prozent. Nach derzeitiger Rechtslage werden Mahlzeiten in Restaurants und Gaststätten ab dem 01.01.2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. Gegen diese Regelung hat sich die Kreisstelle Lichtenfels des DEHOGA Bayern positioniert und klar für eine Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie ausgesprochen.
Landrat Christian Meißner unterstützt diese Forderung, denn als Landkreischef weiß er, dass der Tourismus in der Region nur funktioniert, wenn eine funktionierende Gastronomie und Hotellerie besteht. „Und hier müssen wir unseren Betrieben zur Seite stehen, denn jedes Unternehmen in dieser Branche das fehlt, verringert die Attraktivität unseres Landkreises. Im Gottesgarten am Obermain sowie in der Genussregion Oberfranken insgesamt spielt die Gastronomie eine entscheidende Rolle, um regionale Identität sowie lokale Erzeugung und Wertschöpfung zu erhalten. Diese reicht vom landwirtschaftlichen Familienbetrieb über das Lebensmittelhandwerk bis hin zur Gastwirtschaft vor Ort,“ lässt Meißner weiter wissen. Mit dieser Haltung befindet er sich im Einklang mit allen oberfränkischen Landräten, die bei ihrer Sitzung am 27. September 2023 die Forderung nach Beibehaltung des 7%-Steuersatzes einstimmig gefordert haben.
Laut dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern würde die Mehrwertsteuererhöhung von 7 auf 19 Prozent angesichts gestiegener Preise für Lebensmittel, Energie und Personal viele Gastronomen vor existenzielle Herausforderungen stellen. Kreisvorsitzender Volker Gagel erklärt dazu „Unsere Betriebe haben die massiven Preissteigerungen mit Hilfe der Reduzierung der Mehrwertsteuer aufgefangen. Dies müsste im Falle einer Erhöhung nun 1:1 an den Endverbraucher weitergegeben werden. Dies könnten oder wollen sich viele Gäste nicht mehr leisten, was Betriebe in existenzielle Nöte bringt.“
Florian Rose, Regionalgeschäftsführer Franken beim DEHOGA Bayern, erläutert: „Auch wenn der Oppositionsantrag zur Beibehaltung der Mehrwertsteuer auf Speisen im Bundestag abgelehnt wurde, ist noch nichts verloren. Dies wird nun in den Haushaltsberatungen im November 2023 nochmals diskutiert. Wir kämpfen weiter für unsere Betriebe, denn es wäre fatal für die bunte Vielfalt unserer Gastronomie, wenn die prognostizierten ca.200 Betriebe in Oberfranken ihren Betrieb aufgeben müssten!“
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