Orts­ter­min in Kulm­bach zum Rad­ver­kehr im Kressenstein

Ortstermin mit allen Beteiligten (Foto: Stadt Kulmbach)
Ortstermin mit allen Beteiligten (Foto: Stadt Kulmbach)

Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann und der Umwelt­bei­rat der Stadt Kulm­bach haben am 4. Okto­ber zum Orts­ter­min in den „Kres­sen­stein“ ein­ge­la­den. Mit dabei waren die Stadt­rats­mit­glie­der Dag­mar Keis-Lech­ner, Dr. Die­ter Häge­le und Dr. Micha­el Pfitz­ner sowie Ingo Wolf­gramm, der Lei­ter der Pla­nungs- und Bau­ab­tei­lung der Stadt Kulm­bach, Inspek­ti­ons­lei­ter Peter Hüb­ner und Ver­kehrs­sach­be­ar­bei­ter Mar­kus Lang von der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach sowie Anlie­ger aus dem Kressenstein.

Der Orts­ter­min war zunächst für die Som­mer­fe­ri­en ange­dacht, wur­de auf­grund der Urlaubs­zeit aber auf Anfang Okto­ber ver­legt. Alle Betei­lig­ten haben sich in einem kon­struk­ti­ven Gespräch zu der aktu­el­len Ver­kehrs­la­ge aus­ge­tauscht. The­ma war der im Rad­ver­kehrs­kon­zept beschrie­be­ne Strecken­man­gel im Kres­sen­stein. Dar­über hin­aus kommt es nach Aus­kunft von Anwoh­nern im Kres­sen­stein häu­fig zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen, weil Rad­fah­ren­de ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung auf dem Geh­weg unter­wegs sind.

Alle Betei­lig­ten äußer­ten den Wunsch, die Situa­ti­on für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer zu ver­bes­sern. „Wir haben das Bau­amt beauf­tragt, die Beschil­de­rung sowie die Fahr­bahn­mar­kie­run­gen zu ändern“, sag­te Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann. Die Situa­ti­on soll wei­ter beob­ach­tet wer­den, um mög­li­che Gefah­ren­stel­len zu minimieren.

Zum wei­te­ren Hin­ter­grund erklärt Ingo Wolf­gramm: Da es sich im Kres­sen­stein um eine aus­ge­wie­se­ne Tem­po-30-Zone han­delt, ist die Anla­ge eines eige­nen oder sepa­ra­ten Rad­we­ges recht­lich nicht zuläs­sig. Des­we­gen ist die ver­kehrs­recht­li­che Anord­nung hier­über auf­ge­ho­ben wor­den. Die Schil­der, die einen sepa­ra­ten Rad­weg aus­ge­wie­sen haben, wur­den ent­fernt. Für alle, die dort mit dem Rad unter­wegs sind, ent­fällt fort­an die Pflicht, den sepa­ra­ten Rad­weg zu benut­zen. Wie in allen ande­ren Tem­po-30-Zonen auch, darf der Rad­ver­kehr die Fahr­bahn benut­zen. Die Fahr­bahn ist nun also nicht mehr dem moto­ri­sier­ten Ver­kehr vorbehalten.

Auf­grund der gerin­gen Fahr­bahn­brei­te ist ein Über­ho­len der Rad­fah­ren­den im Kres­sen­stein bei dem vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern fak­tisch nicht mög­lich. Der Kfz-Ver­kehr muss hin­ter dem Fahr­rad fah­ren, um eine Gefähr­dung zu ver­mei­den. Um auf den Rad­ver­kehr auf der Fahr­bahn auf­merk­sam zu machen, hat die Stadt noch ent­spre­chen­de Rad­ver­kehrs­sym­bo­le auf der Stra­ße anbrin­gen lassen.

Die Abgren­zung des ursprüng­li­chen Rad­we­ges auf dem Geh­weg im Kres­sen­stein von der Fahr­bahn mit­tels Absperr­ba­ke ist noch ein Pro­vi­so­ri­um. Es ist geplant, den Grün­strei­fen und den Bord­stein zu ver­län­gern. Nach der bau­li­chen Ände­rung wird die Wege­füh­rung noch deut­li­cher ersicht­lich sein.

Die bei dem Orts­ter­min dis­ku­tier­ten Vor­schlä­ge zur Ver­bes­se­rung der Mar­kie­rung und Beschil­de­rung sol­len in den kom­men­den Wochen umge­setzt werden.