Land­rats­amt Lich­ten­fels infor­miert zur Land­tags-/Be­zirks­wahl 2023

Brief­wahl­un­ter­la­gen für die Land­rats­wahl müs­sen geson­dert bean­tragt werden

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels weist dar­auf hin, dass die Land­tags- und Bezirks­wahl auf der einen Sei­te und die Land­rats­wahl auf der ande­ren Sei­te streng getrennt zu behan­deln sind.

Dies führt dazu, dass es zwei getrenn­te Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen gibt. Auch die Brief­wahl muss jeweils getrennt und unab­hän­gig von­ein­an­der bean­tragt wer­den: Für die Land­tags- und Bezirks­wahl ist ein Brief­wahl­an­trag zu stel­len. Geson­dert davon ist für die Land­rats­wahl auch ein Brief­wahl­an­trag zu stel­len, wenn die Wahl durch Brief­wahl für die Land­tags-/ Bezirks­wahl und durch Brief­wahl für die Land­rats­wahl erfol­gen soll.

Die Aus­zäh­lung der Wah­len wird eben­falls strikt getrennt erfol­gen. Zunächst wird am 08.10.2023 ab 18 Uhr die Land­tags­wahl aus­ge­zählt und anschlie­ßend die Bezirks­wahl. Erst danach darf die Land­rats­wahl aus­ge­zählt wer­den. Die Ver­öf­fent­li­chung der jewei­li­gen vor­läu­fi­gen Ergeb­nis­se wird eben­falls in die­ser Rei­hen­fol­ge erfol­gen. Infor­ma­tio­nen zu den jewei­li­gen Wah­len fin­den Sie unter www​.lkr​-lif​.de/​w​a​h​len.