Eige­ne Mut­ter geschla­gen – Haft­be­fehl gegen 49-Jäh­ri­gen aus Ahorn

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg:

AHORN, LKR. COBURG. Am Mon­tag­abend hat­te ein 49-Jäh­ri­ger der­art auf sei­ne Mut­ter ein­ge­schla­gen, dass die­se mit schwe­ren Ver­let­zun­gen in ein Kran­ken­haus muss­te. Ein Rich­ter erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl gegen den Mann.

Aus unbe­kann­tem Grund ging am Mon­tag­abend, gegen 23.25 Uhr, ein 49-Jäh­ri­ger auf sei­ne 87-jäh­ri­ge Mut­ter los. Der Mann attackier­te sie in ihrer Woh­nung der­art mit Schlä­gen, dass die Frau schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen davon­trug. Ein Ret­tungs­wa­gen fuhr die 87-Jäh­ri­ge in ein Kran­ken­haus. Das genaue Ver­let­zungs­bild wer­den die Unter­su­chun­gen erbrin­gen. Nach Anga­ben der behan­deln­den Ärz­te besteht mitt­ler­wei­le kei­ne Lebens­ge­fahr mehr.

Der Bru­der des 49-Jäh­ri­gen war auf­grund der lau­ten Geräu­sche aus der müt­ter­li­chen Woh­nung auf­merk­sam gewor­den und woll­te sich des­halb Gewiss­heit ver­schaf­fen. Als er die Woh­nung betrat, traf er dort auf sei­nen Bru­der und sei­ne schwer­ver­letz­te Mut­ter. Eine alar­mier­te Poli­zei­strei­fe nahm den 49-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen fest. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg erließ ein Ermitt­lungs­rich­ter am Diens­tag Haft­be­fehl gegen den Mann. Er muss sich nun wegen des Ver­dachts eines Tötungs­de­likts straf­recht­lich ver­ant­wor­ten und befin­det sich in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Beweg­grün­de des 49-Jäh­ri­gen für sei­ne Tat sind bis­lang immer noch unklar.