Bom­ben­dro­hung am Gym­na­si­um in Büchenbach

symbolfoto polizei

Erlan­gen (ots) – Am Mitt­woch­mor­gen (27.09.2023) löste eine Bom­ben­dro­hung am Albert-Schweit­zer-Gym­na­si­um in Erlan­gen Büchen­bach einen grö­ße­ren Poli­zei­ein­satz aus. Der Schul­be­trieb wur­de für den Tag eingestellt.

Das Gym­na­si­um in der Dom­pfaff­stra­ße erreich­te am Mor­gen noch vor Schul­be­ginn eine Bom­ben­dro­hung. Die weni­gen bereits anwe­sen­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler ver­lie­ßen das Schul­ge­bäu­de, wel­ches im Anschluss durch Kräf­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt abge­sperrt wur­de. Sämt­li­che Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Lehr­kräf­te sam­mel­ten sich dar­auf­hin im Bereich des Steinforstgrabens.

Der Gebäu­de­kom­plex wur­de von den Ein­satz­kräf­ten mit Unter­stüt­zung von Dienst­hun­de­füh­rern betre­ten und durch­sucht. Gegen 09:45 Uhr konn­te die Absu­che ergeb­nis­los been­det werden.

Die Schul­lei­tung ent­schloss früh­zei­tig, den Schul­be­trieb für den heu­ti­gen Mitt­woch ein­zu­stel­len. Sowohl durch die Schu­le, als auch durch Beam­tin­nen und Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt fin­det eine Nach­be­treu­ung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler statt.

Der Urhe­ber der Dro­hung ist bis­lang unbe­kannt. Die Beam­tin­nen und Beam­ten der Erlan­ger Poli­zei haben ent­spre­chen­de Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet. Der Täter oder die Täte­rin muss neben der Ein­lei­tung eines Straf­ver­fah­rens wegen des Ver­dachts der ‚Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens durch Andro­hung von Straf­ta­ten‘ (§126 StGB) auch damit rech­nen, dass ihm oder ihr die ent­stan­de­nen Kosten des Ein­sat­zes auf­er­legt werden.