Bay­reuth: Städ­te­tag for­dert mehr Geld und mehr Hand­lungs­frei­heit für Kommunen

(von links): Oberbürgermeister Frank Rebhan, Neustadt b. Coburg, Bezirksvorsitzender für die kreisangehörigen Mitglieder des Bayerischen Städtetags in Oberfranken; Oberbürgermeister Markus Pannermayr, Straubing, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags; Oberbürgermeister Thomas Ebersberger, Bayreuth, Bezirksvorsitzender für die kreisfreien Mitglieder des Bayerischen Städtetags in Oberfranken, und Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags. © Stadt Bayreuth.
(von links): Oberbürgermeister Frank Rebhan, Neustadt b. Coburg, Oberbürgermeister Markus Pannermayr, Straubing, Oberbürgermeister Thomas Ebersberger, Bayreuth und Bernd Buckenhofer, © Stadt Bayreuth.

Nach der Bezirks­ver­samm­lung Ober­fran­ken des Baye­ri­schen Städ­te­tags im Neu­en Rat­haus in Bay­reuth wur­den bei der anschlie­ßen­den Pres­se­kon­fe­renz ver­schie­de­ne For­de­run­gen an die Ver­ant­wort­li­chen in Bund und Land erho­ben. Außer­dem wur­den die aktu­el­len Pro­ble­me der Städ­te dargestellt:

Meh­re­re unter­schied­li­che Kri­sen ver­schär­fen sich der­zeit gegen­sei­tig, Pro­ble­me ver­mi­schen sich, Unsi­cher­hei­ten wach­sen. Dies macht den Men­schen Sor­ge und beschäf­tigt die Poli­tik auf allen Ebe­nen, sagt der Vor­sit­zen­de des Baye­ri­schen Städ­te­tags, Strau­bings Ober­bür­ger­mei­ster Mar­kus Pan­ner­mayr: „Vie­les von dem, was in der Welt pas­siert, steht letzt­lich zur Lösung auf kom­mu­na­ler Ebe­ne an. Die Men­schen waren gewohnt, dass bei Pro­ble­men zügig eine Lösung zur Hand war. Doch auf vie­le kom­ple­xe Fra­gen – Ener­gie­kri­se und Kli­ma­wan­del, Digi­ta­li­sie­rung, demo­gra­fi­scher Wan­del und Inte­gra­ti­on – gibt es kei­ne schnel­le und ein­fa­che Ant­wort. Res­sour­cen wer­den knap­per und weni­ger Per­so­nal steht zur Bewäl­ti­gung von Auf­ga­ben zur Verfügung.“
Unter der Dau­er­last der Coro­na-Pan­de­mie hat die kom­mu­na­le Daseins­vor­sor­ge mit einer sta­bi­len Infra­struk­tur gute Dien­ste gelei­stet. Pan­ner­mayr: „Auf die Pro­blem­lö­sungs­kom­pe­tenz der Kom­mu­nen kön­nen Bund und Frei­staat bau­en. Die Kom­mu­nen müs­sen gut auf­ge­stellt blei­ben, um ihre Auf­ga­ben erfül­len zu kön­nen. Wir müs­sen die Kom­ple­xi­tät redu­zie­ren. Nötig ist die Kon­zen­tra­ti­on auf vor­dring­li­che Pro­ble­me. Gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen müs­sen prak­ti­ka­bel sein, um eine rasche Umset­zung zu sichern. Die Kom­mu­nen kön­nen stei­gen­de Stan­dards und immer neue Auf­ga­ben nicht mehr ohne wei­te­res erfül­len. Es muss nicht alles bis ins Detail gere­gelt, geneh­migt und geprüft wer­den. Ver­trau­en in das sach­ge­rech­te Han­deln der Kom­mu­nen redu­ziert Kom­ple­xi­tät: Per­so­nel­le Kapa­zi­tä­ten und finan­zi­el­le Res­sour­cen sind klug ein­zu­tei­len. Poli­tik auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne muss sich hüten, stän­dig neue The­men anzu­rei­ßen und Erwar­tun­gen zu wecken, die sich nicht erfül­len las­sen.“ Gesetz­li­che Ansprü­che und neue Auf­ga­ben ver­ur­sa­chen zum Bei­spiel bei Wohn­geld, Bür­ger­geld und Ganz­tags­an­spruch für Grund­schul­kin­der stei­gen­de Kosten. Pan­ner­mayr: „Die kom­mu­na­le Ebe­ne darf nicht als Aus­fall­bür­ge für die Erfül­lung von staat­li­chen Auf­ga­ben in Haf­tung kom­men. Kom­mu­nen haben einen Anspruch auf eine auf­ga­ben­ge­rech­te Finan­zie­rung. Dazu gehört ein lei­stungs­fä­hi­ger kom­mu­na­ler Finanz­aus­gleich. Das ist kein Gna­den­akt von Staats­re­gie­rung und Land­tag, son­dern ist die Basis, damit Kom­mu­nen ihre Auf­ga­ben im Staats­ge­fü­ge ord­nungs­ge­mäß erfül­len kön­nen.“ Auf den ersten Blick sug­ge­rie­ren die rei­nen Zah­len von Steu­er­auf­kom­men und Finanz­aus­gleichs­vo­lu­men einen Auf­wuchs. Tat­säch­lich sind die Rah­men­be­din­gun­gen schwie­rig wegen Infla­ti­on, Per­so­nal­ko­sten, Kosten­stei­ge­run­gen bei Ener­gie und Bau. Wach­sen­de Sozi­al­aus­ga­ben und zusätz­li­che Auf­ga­ben bela­sten die kom­mu­na­len Haus­hal­te. Ein Blick auf die Zah­len im ersten Halb­jahr 2023 im Ver­gleich zum ersten Halb­jahr 2022 zeigt, dass die Ein­nah­men der baye­ri­schen Kom­mu­nen nur zag­haft stei­gen, aber die Aus­ga­ben erheb­lich zuneh­men. Dies führt zu einem Defi­zit von 3 Mil­li­ar­den Euro, im Vor­jah­res­zeit­raum lag es noch bei 0,9 Mil­li­ar­den Euro. Pan­ner­mayr: „Die all­ge­mei­ne Finanz­aus­stat­tung der Kom­mu­nen muss auf die Tagesordnung.

Nötig ist eine Auf­stockung von jähr­lich wie­der­keh­ren­den Finanz­aus­gleichs­lei­stun­gen. Ein gutes Instru­ment sind Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen. Eine Stär­kung der Ver­bund­mas­se im all­ge­mei­nen Steu­er­ver­bund gibt den Kom­mu­nen mehr finan­zi­el­le Pla­nungs­si­cher­heit und Fle­xi­bi­li­tät. Kom­mu­nen brau­chen mehr Bein­frei­heit und weni­ger läh­men­de Büro­kra­tie von För­der­pro­gram­men und Modellprojekten.“

För­der­pro­gram­me sind eine sinn­vol­le Ergän­zung. Die Fül­le an För­der­pro­gram­men mit allen Auf­la­gen und Kon­troll­me­cha­nis­men lässt sich jedoch in der Ver­wal­tungs­pra­xis oft nicht mehr abwickeln. Es braucht Spiel­räu­me für unkom­pli­zier­te Lösun­gen. Nötig ist mehr kom­mu­na­le Hand­lungs­frei­heit und Ver­trau­en in Städ­te und Gemein­den. Pan­ner­mayr: „Die Fül­le und Viel­zahl an dif­fe­ren­zier­ten För­der­pro­gram­men muss redu­ziert wer­den. Ver­fah­ren müs­sen ver­ein­facht wer­den. För­der­pro­gram­me betref­fen häu­fig auch kom­mu­na­le Pflicht­auf­ga­ben im Bil­dungs­be­reich, aber Pflicht­auf­ga­ben müs­sen von Grund auf ver­läss­lich finan­ziert sein.“ Kom­mu­nen brau­chen rea­li­sti­sche Fri­sten und Ver­läss­lich­keit. Pan­ner­mayr: „Die kom­mu­na­le Inve­sti­ti­ons­kraft muss mit einem lei­stungs­fä­hi­gen kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich dau­er­haft gestärkt wer­den. Das sorgt für Pla­nungs­si­cher­heit und redu­ziert Büro­kra­tie – mehr gegen­sei­ti­ges Ver­trau­en bringt uns alle voran.“
Sor­ge berei­ten Aus­fäl­le bei der Gewer­be­steu­er wegen der Aus­wir­kun­gen des geplan­ten Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes der Bun­des­re­gie­rung. Bun­des­weit wird auf­grund des Geset­zes­ent­wurfs mit Aus­fäl­len bei der Gewer­be­steu­er der Kom­mu­nen von jähr­lich 1,9 Mil­li­ar­den Euro gerech­net. Der Baye­ri­sche Städ­te­tag ist gegen die befri­ste­te Aus­set­zung der Min­dest­ge­winn­be­steue­rung und gegen die Anhe­bung des Sockel­be­trags, ab dem eine Besteue­rung greift. Pan­ner­mayr: „Steu­er­ent­la­stun­gen dür­fen nicht zu Lasten der Kom­mu­nen gehen.“