Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern und Kli­ma­schutz­ma­nage­ment des Land­krei­ses Wun­sie­del informieren

Eine nach­träg­li­che Däm­mung von Außen­wän­den und Dach­flä­chen sowie der Aus­tausch alter Fen­ster und Außen­tü­ren kann den Wär­me­ver­lust eines Hau­ses um bis zu 90 Pro­zent redu­zie­ren – und Heiz­ko­sten um bis zu 20 Pro­zent sen­ken. Bei Nut­zung einer Wär­me­pum­pe redu­ziert eine ver­bes­ser­te Wär­me­däm­mung den Strom­ver­brauch deut­lich, da sie effi­zi­en­ter arbei­ten kann. Im Win­ter schafft eine gute Däm­mung zudem ein behag­li­ches Wohn­ge­fühl und schützt vor Schim­mel. Im Som­mer blei­ben Innen­räu­me ange­nehm kühl; eine Kli­ma­an­la­ge wird oft überflüssig.

Wor­an erken­ne ich eine gute Dämmung?

Der soge­nann­te U‑Wert beschreibt die Qua­li­tät der Däm­mung. Je nied­ri­ger der Wert, desto bes­ser die Wär­me­däm­mung. Laut Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) darf ein bestimm­ter U‑Wert bei ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen nicht über­schrit­ten wer­den. Kann in der Pra­xis ein nied­ri­ge­rer Wert erreicht wer­den, als gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, ist eine finan­zi­el­le För­de­rung möglich.

Lohnt sich eine nach­träg­li­che Wärmedämmung?

Eine Fas­sa­den­däm­mung lohnt sich beson­ders, wenn ohne­hin Arbei­ten wie ein Anstrich oder Repa­ra­tu­ren am Gebäu­de not­wen­dig sind. In sol­chen Fäl­len sind die zusätz­li­chen Kosten oft über­schau­bar. Die nach­träg­li­che Däm­mung von Dach­schrä­gen kann hin­ge­gen sehr kosten­in­ten­siv wer­den. Ist der Dach­bo­den unbe­heizt, ist eine Däm­mung der ober­sten Geschoss­decke deut­lich gün­sti­ger. Sind Kel­ler­räu­me nicht beheizt, kön­nen auch Kel­ler­decken nach­träg­lich gedämmt wer­den. Der Ein­bau kann in bei­den Fäl­len prin­zi­pi­ell auch von Heim­wer­kern umge­setzt werden.

Das rich­ti­ge För­der­pro­gramm finden:

Sanie­ren Eigen­tü­mer ein Haus effi­zi­en­ter als vom Staat gefor­dert, kön­nen sie dafür einen Zuschuss erhal­ten. För­der­fä­hig sind neben der nach­träg­li­chen Wär­me­däm­mung, dem Aus­tausch von Fen­stern und Außen­tü­ren auch die Erneue­rung der Heiz­tech­nik. Alter­na­tiv kön­nen Besit­zer eine Steu­er­ermä­ßi­gung von bis zu 20 Pro­zent der Kosten der ener­ge­ti­schen Maß­nah­men bean­tra­gen. Wur­de eine ener­ge­ti­sche Bau­be­glei­tung und/​oder Fach­pla­nung in Anspruch genom­men, beträgt die Steu­er­ermä­ßi­gung bis zu 50 Prozent.

Bei Fra­gen zur rich­ti­gen Däm­mung und zur För­de­rung hilft die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Die Bera­tung fin­det online, tele­fo­nisch oder in einem per­sön­li­chen Gespräch statt. Unse­re Ener­gie-Fach­leu­te bera­ten anbie­ter­un­ab­hän­gig und indi­vi­du­ell. Die Anmel­dung erfolgt kosten­frei unter 0800 – 809 802 400.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Ver­brau­cher auch unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-ener​gie​be​ra​tung​.de. Inter­es­san­te Ver­an­stal­tun­gen in Prä­senz oder online fin­den sich unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-ener​gie​be​ra​tung​.de/​v​e​r​a​n​s​t​a​l​t​u​n​gen. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le wird geför­dert vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Klimaschutz.