Abkoch­ge­bot für sämt­li­che Orts­tei­le der Gemein­de Strullendorf

symbolbild wasserkocher

Das Trink­was­ser im Hoch­be­häl­ter Strul­len­dorf 2, wel­cher sämt­li­che Orts­tei­le der Gemein­de Strul­len­dorf mit­ver­sorgt, weist bak­te­ri­el­le Ver­un­rei­ni­gun­gen auf. Es wur­de daher eine Abkoch­a­n­ord­nung für alle Ort­schaf­ten des Gemein­de­ge­biets erlassen.

Fol­gen­de Anwei­sun­gen sind zu beachten:

  • Trin­ken Sie Lei­tungs­was­ser nur abgekocht.
  • Las­sen Sie das Was­ser ein­ma­lig spru­delnd auf­ko­chen und dann lang­sam über min­de­stens 10 Minu­ten abküh­len. Die Ver­wen­dung eines Was­ser­ko­chers ist aus prak­ti­schen Grün­den zu empfehlen.
  • Neh­men Sie für die Zube­rei­tung von Nah­rung, zum Zäh­ne­put­zen und zum Rei­ni­gen offe­ner Wun­den aus­schließ­lich abge­koch­tes Leitungswasser.
  • Sie kön­nen das Lei­tungs­was­ser für die Toi­let­ten­spü­lung und ande­re Zwecke ohne Ein­schrän­kun­gen nutzen.

Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an Ihren Was­ser­ver­sor­ger, die Gemein­de Strul­len­dorf.