Bad Stebe­ner Erklärung

Im Rah­men der 73. Tagung des Arbeits­krei­ses Deut­sche Staats­bä­der­städ­te vom 17.09.2023 bis 19.09.2023

Die Deut­schen Staats­bä­der ste­hen für den Ursprung des Bäder­we­sens in Mit­tel­eu­ro­pa und sind seit Jahr­hun­der­ten Weg­be­rei­ter einer Gesund­heits­kul­tur, wel­che auf der Nut­zung natür­li­cher Heil­mit­tel auf­baut, und für ganz­heit­li­che Medi­zin steht.

Zunächst waren die Staats­bä­der Anlauf­punk­te für hei­lungs­su­chen­de Men­schen und lei­ste­ten einen wesent­li­chen Bei­trag, aner­kann­te und ins­be­son­de­re natür­li­che Heil­mit­tel und Behand­lungs­me­tho­den einer brei­ten Bevöl­ke­rungs­schicht zugäng­lich zu machen. Neben der Behand­lung aku­ter Krank­heits­bil­der war die Prä­ven­ti­on im Hin­blick auch auf zivi­li­sa­to­risch beding­te Krank­hei­ten Kern erfolg­rei­cher Behand­lun­gen in den deut­schen Heil­bä­dern und Kurorten.

Gemein­sam muss es uns gelin­gen, die tra­di­ti­ons­rei­chen Deut­schen Staats­bä­der in moder­ner und zeit­ge­mä­ßer Wei­se zu füh­ren, um auch der beson­de­ren Ver­pflich­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gerecht zu wer­den. Tra­di­ti­on und Moder­ne soll­ten eine anspre­chen­de und nach­hal­ti­ge Sym­bio­se ein­ge­hen, um die Stand­or­te der Staats­bä­der für die Zukunft zu sichern und wett­be­werbs­fä­hig zu erhalten.

Der Arbeits­kreis Deut­scher Staats­bä­der erklärt des­halb ein­ver­nehm­lich, die Poli­tik möge sich ein­set­zen für:

1. Die Stär­kung der ambu­lan­ten Kur.

Vor allem bei Ärz­ten, The­ra­peu­ten und Kran­ken­kas­sen ist nach­hal­tig über den gro­ßen Nut­zen der ambu­lan­ten Kur im Rah­men von Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on und Reha­bi­li­ta­ti­on bekann­ter zu machen. Büro­kra­ti­sche Hür­den sind dabei auf ein abso­lut not­wen­di­ges Min­dest­maß zu beschrän­ken. Eine Digi­ta­li­sie­rung wird aus­drück­lich befür­wor­tet. Augen­merk soll auch auf eine bes­se­re Ver­gü­tung der Ange­bo­te im Rah­men ambu­lan­ter Vor­sor­ge­maß­nah­men gelegt werden.

2. Den Erhalt der teil­wei­se unter Denk­mal­schutz ste­hen­den Gebäu­de, Kur­an­la­gen und Badeeinrichtungen.

Unter Beach­tung der län­der­spe­zi­fi­schen Beson­der­hei­ten und der gewach­se­nen Struk­tu­ren soll­te zur Errei­chung die­ses Ziels, die finan­zi­el­le Aus­stat­tung der Deut­schen Staats­bä­der ange­passt werden.

Die Deut­schen Staats­bä­der sehen es als zwin­gend not­wen­dig an, dass sich Bund und Land aktiv für den Erhalt der Sub­stanz ein­set­zen. Am Bei­spiel der Frei­staa­ten Bay­ern und Sach­sen ist zu sehen, wie dies in einem guten Mit­ein­an­der zwi­schen Staats­bä­dern und Lan­des­re­gie­rung gelin­gen kann.

Bad Steben, 19.09.2023