Offe­ner Brief an das Forch­hei­mer Land­rats­amt: „Ver­lärmung durch die DB von Forch­heim Nord“

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Land­rats­amt Forchheim

Sehr geehr­ter Herr Land­rat Dr. Ulm

Betrifft: Geneh­mi­gung der der­zei­ti­gen Ver­lärmung an der Bahn­tras­se im Stadt­ge­biet Forch­heim Nord.

Tei­len Sie mir bit­te als zustän­di­ge Behör­de mit ob der Vor­ha­ben­trä­ger DB eine Geneh­mi­gung für die der­zei­ti­ge Ver­lärmung an der Aus­bau­tra­sse Forchheim/​Eggolsheim hat? Hält sich der Vor­ha­ben­trä­ger an die gesetz­li­chen Vor­ga­ben in einem Wohn­ge­biet? Muss der Vor­ha­ben­trä­ger die Anwoh­ner über das Aus­maß der Belä­sti­gung infor­mie­ren? Wird die Ver­lärmung nur bei tat­säch­li­chen Arbei­ten ein­ge­setzt? Wird die Ver­lärmung in einem Wohn­ge­biet so gering als unbe­dingt not­wen­dig getä­tigt? Exi­stiert eine System­ver­lärmung auch für ein Gebiet ohne Gleis­ar­bei­ten? Wur­den die geneh­mig­ten Zusa­gen wäh­rend der Maß­nah­men mit wel­chem Ergeb­nis überprüft?

Vie­len Dank für eine zeit­na­he Antwort

Mit freund­li­chen Grüßen

Otwin Schnei­der
Forch­heim