Pres­se­be­richt der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg vom 15.09.2023

Symbolbild Polizei

Stadt und Land­kreis Bamberg

Ver­kehrs­un­fäl­le

An der Bau­stel­len­ein­fahrt nicht aufgepasst

Hall­stadt.  Diens­tag­mit­tags woll­te die 79-jäh­ri­ge Fah­re­rin eines Opel an der Anschluss­stel­le Hall­stadt auf die A70 in Rich­tung Schwein­furt ein­fah­ren. Auf­grund der Bau­stel­le ist dort der Ein­fä­de­lungs­strei­fen nach wie vor ver­kürzt. Die Dame über­sah beim Wech­sel auf die Haupt­fahr­bahn dabei lei­der einen Sat­tel­zug mit 49-jäh­ri­gem Fah­rer. Die­ser konn­te einen Zusam­men­stoß nicht mehr ver­mei­den. Glück­li­cher­wei­se blie­ben alle unver­letzt, aber der Opel muss­te abge­schleppt wer­den und der Gesamt­scha­den wird auf etwa 11.000 Euro geschätzt. Der rech­te Fahr­strei­fen der Bau­stel­le muss­te für die Auf­räum­ar­bei­ten voll gesperrt werden.

Sat­tel­zug übersehen

Hall­stadt.  Am Mitt­woch­mor­gen woll­te der 30-jäh­ri­ge Fah­rer eines Audi bei der Anschluss­stel­le Hall­stadt auf die A70 in Rich­tung Bay­reuth auf­fah­ren. Hier­bei ach­te­te er jedoch beim Wech­sel nach links auf die Haupt­fahr­bahn nicht auf einen Sat­tel­zug mit 44-jäh­ri­gem Fah­rer. Es kam zu einem seit­li­chen Zusam­men­stoß. Alle blie­ben unver­letzt und der Sat­tel­zug wur­de kaum beschä­digt, aber der Gesamt­scha­den wird auf über 7.000 Euro geschätzt.

Son­sti­ges

Auch Pedelecs müs­sen ver­si­chert werden

Bam­berg.  Am Diens­tag­nach­mit­tag fiel einer Strei­fe der Ver­kehrs­po­li­zei im Bam­ber­ger Osten ein Pedelec-Fah­rer auf, da an die­sem kein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht war. Bei der Kon­trol­le stell­te man dann auch noch fest, dass das Pedelec laut Her­stel­ler eine Geschwin­dig­keit von 45 km/​h erreich­te und damit eine Zulas­sung als Klein­kraft­rad erfor­der­lich war. Der 42-jäh­ri­ge Fah­rer besaß aller­dings gar kei­nen Füh­rer­schein. Das Pedelec wur­de für eine genaue­re Über­prü­fung sicher­ge­stellt und dem Fah­rer erwar­tet ein Straf­ver­fah­ren wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis und eines Ver­sto­ßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Kei­ne Dro­gen am Steu­er – gleich zwei Dro­gen­fahr­ten beendet

But­ten­heim.  Am Mitt­woch­nach­mit­tag kon­trol­lier­ten Schlei­er­fahn­der der Ver­kehrs­po­li­zei ein Auto, wel­ches auf der A73 bei But­ten­heim unter­wegs war. Beim 40-jäh­ri­gen Fah­rer konn­ten dabei dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest­ge­stellt wer­den und auch ein frei­wil­li­ger Dro­gen­test konn­te ihn nicht ent­la­sten, da die­ser posi­tiv auf Amphet­amin aus­fiel. Eine Blut­ent­nah­me war nun unum­gäng­lich und die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den. Beim 23-jäh­ri­gen Bei­fah­rer fan­den die Beam­ten zudem noch eine gerin­ge Men­ge Amphet­amin und Mari­hua­na. Das Rausch­gift wur­de sicher­ge­stellt. Nach der Sach­be­ar­bei­tung wur­den die bei­den Män­ner wie­der entlassen.

Am Don­ners­tag­mor­gen wie­der­hol­te sich das Gan­ze fast noch ein­mal, als die Schlei­er­fahn­der an der glei­chen Ört­lich­keit einen Fiat kon­trol­lier­ten. Auch hier fie­len beim 24-jäh­ri­gem Fah­rer sofort dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten ins Auge und auch hier konn­te er eine Blut­ent­nah­me nicht durch einen frei­wil­li­gen Dro­gen­test ver­hin­dern, da die­ser posi­tiv auf THC ausfiel.

Alle drei Män­ner erwar­tet nun ein Straf­ver­fah­ren wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz und den bei­den Fah­rern zusätz­lich ein Buß­geld­ver­fah­ren mit Fahr­ver­bot wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss.