Ankla­ge­er­he­bung wegen des Tötungs­de­likts zum Nach­teil einer Flo­ri­stin am 10.03.2023 in Lichtenfels

Symbolbild Justiz

Im Fall der in Lich­ten­fels am 10.03.2023 getö­te­ten Blu­men­ver­käu­fe­rin hat die Staats­an­walt­schaft Coburg Ankla­ge erho­ben. Nach Abschluss der Ermitt­lun­gen geht die Staats­an­walt­schaft von einem hin­rei­chen­den Tat­ver­dacht gegen den am 24.03.2023 fest­ge­nom­me­nen 17Jährigen aus. Des­halb hat sie den Ange­schul­dig­ten am 28.08.2023 wegen Mor­des zum Land­ge­richt Coburg – Jugend­kam­mer – ange­klagt. Auf­grund der Vor­schrif­ten des Jugend­ge­richts­ge­set­zes kön­nen wei­te­re Ein­zel­hei­ten über den Inhalt der Ankla­ge­schrift nicht mit­ge­teilt werden.

Über die Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens und die Zulas­sung der Ankla­ge hat nun die Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Coburg zu entscheiden.