Beschwer­den gegen Bür­ger­be­geh­ren Niederndorf

Am 8. Okto­ber 2023 soll über das Bür­ger­be­geh­ren Pro-Süd­um­fah­rung mit einer recht­lich zwei­fel­haf­ten und unfai­ren Fra­ge abge­stimmt wer­den. Durch die Ver­mi­schung von Fra­ge und Begrün­dung kön­nen Wäh­ler in die Irre geführt werden.

Vor mehr als zwei Mona­ten haben des­we­gen vier Bür­ger Beschwer­de bei der Rechts­auf­sicht des Land­rats­am­tes ein­ge­legt. Hier­auf hat kei­ner von Ihnen bis­her eine Ant­wort erhal­ten. Um noch vor der Wahl eine Ent­schei­dung zu erhal­ten, haben die Bür­ger die Rechts­auf­sicht der nächst höhe­ren Instanz, die Regie­rung von Mit­tel­fran­ken, dar­über infor­miert und um eine recht­zei­ti­ge Prü­fung gebeten.

Horst Eisen­ack, Wer­ner Mes­na­ric, Mar­ti­ne Her­pers, Wolf­gang Schoep