Sozi­al­ver­si­che­rung für Land­wirt­schaft, For­sten und Gar­ten­bau: Schnel­le Umset­zung der „2. Anpas­sungs­bei­hil­fe“ ohne Antrag

Mit einem Hilfs­pro­gramm von min­de­stens 36 Mil­lio­nen Euro sol­len die land­wirt­schaft­li­chen Betrie­be in den am stärk­sten betrof­fe­nen Sek­to­ren Frei­land­obst, Hop­fen und Wein für erlit­te­ne finan­zi­el­le Ver­lu­ste unter­stützt wer­den (sie­he Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­land­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums vom 05.09.2023). Die Vor­aus­set­zun­gen für die „2. Anpas­sungs­bei­hil­fe“ für Frei­land­obst- und Hop­fen­an­bau sol­len von der SVLFG ohne Antrag geprüft wer­den. Geplant ist, die Bei­hil­fe bis Ende Janu­ar 2024 auszuzahlen.

Bei den 36 Mil­lio­nen Euro han­delt es sich um Mit­tel der Euro­päi­schen Uni­on. Aktu­ell wird geklärt, ob die­ser Betrag durch natio­na­le Mit­tel auf­ge­stockt wird. Ins­be­son­de­re die Höhe der Bei­hil­fe pro Hekt­ar kann erst nach die­ser Ent­schei­dung berech­net werden.

Die SVLFG wird der Anspruchs­prü­fung vor­aus­sicht­lich die bei ihr zum 09.07.2023 erfass­ten Unter­neh­mens­ver­hält­nis­se der betrof­fe­nen Unter­neh­men (Unter­neh­mer­sta­tus, Flä­chen­da­ten) zugrun­de legen. Bei­hil­fe­be­rech­tigt sol­len Frei­land­obst­bau und Hop­fen­an­bau sein. Eine Antrag­stel­lung für die „2. Anpas­sungs­bei­hil­fe“ wird nicht erfor­der­lich sein. In der ver­blei­ben­den Zeit ist ein antrags­ba­sier­tes Ver­fah­ren nicht zu realisieren.

Ein Teil­be­trag von 6,5 Mil­lio­nen Euro soll für eine tem­po­rä­re Kri­sen­de­stil­la­ti­on im Wein­bau ein­ge­setzt wer­den. Die­se Hil­fe wird über die Bun­des­län­der umge­setzt. Die SVLFG ist für die­se Hil­fe nicht zuständig.

Für die „2. Anpas­sungs­bei­hil­fe“ wer­den vor­aus­sicht­lich bis Mit­te Okto­ber 2023 die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen bie­tet die SVLFG in Kür­ze und dann lau­fend unter www​.svlfg​.de an.


SVLFG – sicher & gesund aus einer Hand

Die Sozi­al­ver­si­che­rung für Land­wirt­schaft, For­sten und Gar­ten­bau – kurz SVLFG – ist der Ver­bund­trä­ger der Land­wirt­schaft­li­chen Berufs­ge­nos­sen­schaft, Alters‑, Kran­ken- und Pfle­ge­kas­se. Die SVLFG erbringt über­grei­fend Lei­stun­gen sicher und gesund aus einer Hand und ist der ein­zi­ge Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger für Selb­stän­di­ge und ihre mit­ar­bei­ten­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in der land­wirt­schaft­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung. Mit den Kennt­nis­sen über die beson­de­ren Bedürf­nis­se der Ver­si­cher­ten und deren Betrie­be trägt die SVLFG als Part­ner im länd­li­chen Raum zur größt­mög­li­chen Arbeits­si­cher­heit bei und unter­stützt bei einer gesund­heits­för­dern­den Lebens­wei­se. Dabei gehö­ren Lei­stun­gen wie die Betriebs- und Haus­halts­hil­fe und spe­zi­ell auf die Grü­ne Bran­che zuge­schnit­te­ne Gesund­heits­an­ge­bo­te zum her­aus­ra­gen­den Port­fo­lio. Die SVLFG zeich­net sich durch wir­kungs­vol­le, ver­si­che­rungs­zweig­über­grei­fen­de Prä­ven­ti­ons­ar­beit aus. Durch die berufs­stän­di­sche Selbst­ver­wal­tung ist die direk­te Mit­wir­kung der Ver­si­cher­ten sichergestellt.