Land­rats­amt Kro­nach zum „Tag des alko­hol­ge­schä­dig­ten Kin­des“ am 9. September

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Die staat­lich aner­kann­te Bera­tungs­stel­le für Schwan­ger­schafts­fra­gen des Land­rats­am­tes Kro­nach möch­te den Tag des alko­hol­ge­schä­dig­ten Kin­des am 9. Sep­tem­ber nut­zen, um auf das The­ma „Alko­hol in der Schwan­ger­schaft“ auf­merk­sam zu machen.

Noch immer wird in Deutsch­land jede Stun­de ein durch Alko­hol in der Schwan­ger­schaft geschä­dig­tes Kind gebo­ren. Es han­delt sich hier um die häu­fig­ste, nicht gene­tisch ver­ur­sach­te Beein­träch­ti­gung. Es kommt hier­bei zu ange­bo­re­nen Fehl­bil­dun­gen, gei­sti­gen Beein­träch­ti­gun­gen, Wachs­tums- und Ent­wick­lungs­stö­run­gen sowie Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten in unter­schied­li­chen Aus­prä­gun­gen – zusam­men­ge­fasst unter dem Begriff FASD. Die Kin­der lei­den ihr gan­zes Leben unter die­sen Schädigungen.

Schon bei gerin­gem oder nur gele­gent­li­chem Alko­hol­kon­sum kann das Unge­bo­re­ne geschä­digt wer­den. Für Eltern bedeu­tet dies, Ver­ant­wor­tung für das Kind zu über­neh­men. Des­halb soll­te jede Frau mit Kin­der­wunsch oder sobald sie schwan­ger ist, kom­plett „Nein“ zu Alko­hol sagen. Und auch Freun­de und Ange­hö­ri­ge kön­nen dabei eine wich­ti­ge Rol­le spie­len und Schwan­ge­re unterstützen.

Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te für Schwan­ge­re und ihr Umfeld gibt es bei der Schwan­ge­ren­be­ra­tungs­stel­le im Land­rats­amt (Tele­fon 09261/678388) oder auch online unter