Ermitt­lun­gen der SOKO Park abge­schlos­sen – Staats­an­walt­schaft Hof erhebt Anklage

Symbolbild Justiz

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Hof

WUN­SIE­DEL. Die Ermitt­lun­gen der Son­der­kom­mis­si­on „Park“ bei der Kri­mi­nal­po­li­zei Hof und der Staats­an­walt­schaft Hof sind abge­schlos­sen. Die­se erga­ben wei­te­re Erkennt­nis­se zum Ablauf eines Sexu­al­de­likts an einem zehn­jäh­ri­gen Mäd­chen und der anschlie­ßen­den Tötung des Kin­des aus der Kin­der- und Jugend­hil­fe­ein­rich­tung in Wunsiedel.

Über 40-köp­fi­ge Sonderkommission

Nach­dem erste Ergeb­nis­se einer rechts­me­di­zi­ni­schen Unter­su­chung Hin­wei­se auf eine todes­ur­säch­li­che Fremd­ein­wir­kung erbrach­ten, haben Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Hof die Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts eines Tötungs- sowie Sexu­al­de­lik­tes auf­ge­nom­men und die Son­der­kom­mis­si­on „Park“ ein­ge­rich­tet. Die Son­der­kom­mis­si­on setz­te sich aus über 40 Ein­satz­kräf­ten meh­re­rer ober­frän­ki­scher Poli­zei­dienst­stel­len zusammen.

Umfang­rei­che Spu­ren­si­che­rung führt Ermitt­ler zu Tatverdächtigen

Beam­te der Kri­mi­nal­po­li­zei Hof began­nen nach dem Auf­fin­den des Mäd­chens unver­züg­lich mit der Spu­ren­si­che­rung am Tat­ort sowie auf dem weit­läu­fi­gen Gelän­de der Ein­rich­tung. Die umfang­rei­che Spu­ren­aus­wer­tung dau­er­te meh­re­re Wochen an und bezog sich vor allem auf dak­ty­lo­sko­pi­sche, digi­ta­le und mole­ku­lar­ge­ne­ti­sche Spu­ren. Ins­ge­samt lagen der Son­der­kom­mis­si­on „Park“ meh­re­re hun­dert Spu­ren vor. Zudem führ­ten die Beam­ten über 130 Ver­neh­mun­gen durch, die zum Teil in Gegen­wart von psy­cho­lo­gi­schen Sach­ver­stän­di­gen statt­fan­den. Unter­stüt­zung bei der Spu­ren­ana­ly­se erhiel­ten die Beam­ten von Spe­zia­li­sten des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­am­tes und von meh­re­ren rechts­me­di­zi­ni­schen Insti­tu­ten. Spur­en­er­geb­nis­se sowie rechts­me­di­zi­ni­sche Gut­ach­ten führ­ten die Ermitt­ler nach­ein­an­der zu zwei 11 und 25 Jah­re alten Tatverdächtigen.

Umfas­sen­des Betreuungsangebot

Neben spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten Poli­zei­kräf­ten küm­mer­ten sich auch Not­fall­seel­sor­ger und Psy­cho­lo­gen um die Bewoh­ner der Ein­rich­tung sowie deren Per­so­nal. Zudem stand die poli­zei­li­che Betreu­ungs­grup­pe wäh­rend der Ermitt­lun­gen in engem Aus­tausch mit den Ange­hö­ri­gen sowie den zustän­di­gen Behör­den und Einrichtungen.

Neue Erkennt­nis­se

Nach den inten­si­ven Ermitt­lun­gen besteht gegen den 25-Jäh­ri­gen der drin­gen­de Tat­ver­dacht einer Ver­ge­wal­ti­gung der Zehn­jäh­ri­gen. Hin­sicht­lich der Tötung des Mäd­chens gehen die Ermitt­ler und die Staats­an­walt­schaft davon aus, dass der elf­jäh­ri­ge Jun­ge sie ohne Betei­li­gung des 25-Jäh­ri­gen getö­tet hat.

Staats­an­walt­schaft Hof erhebt Anklage

Die Staats­an­walt­schaft Hof hat gegen den 25-Jäh­ri­gen am 25. August 2023 Ankla­ge zur Jugend­schutz­kam­mer des Land­ge­richts Hof wegen Ver­ge­wal­ti­gung und zusätz­lich wegen Ein­bruchs­dieb­stäh­len sowie Brand­stif­tung erhoben.

Der aus dem Raum Wun­sie­del stam­men­de deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge steht im Ver­dacht, seit Jah­res­be­ginn 2022 fünf Ein­brü­che in Bau­con­tai­ner began­gen zu haben. Hier­bei soll er Bau­ma­schi­nen im Wert von rund 16.000 Euro gestoh­len und über das Inter­net ver­äu­ßert haben. Einen der Con­tai­ner soll er zur Spu­ren­be­sei­ti­gung in Brand gesetzt haben. Ins­ge­samt soll ein Sach­scha­den von gut 50.000 Euro ent­stan­den sein.

Für einen wei­te­ren Dieb­stahl soll der Ange­schul­dig­te in der Nacht des 4. April 2023 über ein offen­ste­hen­des Bade­zim­mer­fen­ster in das Kin­der- und Jugend­heim gelangt sein, wo er zufäl­lig auf den elf­jäh­ri­gen Jun­gen und spä­ter auf das dort woh­nen­de Mäd­chen getrof­fen sein soll. An der Zehn­jäh­ri­gen soll der 25-Jäh­ri­ge dann sexu­el­le Hand­lun­gen mit sei­nen Hän­den aus­ge­übt haben. Anschlie­ßend soll er die Ein­rich­tung wie­der ver­las­sen haben.

Eine Betei­li­gung an der Tötung des zehn­jäh­ri­gen Mäd­chens ist dem Ange­schul­dig­ten nicht nach­zu­wei­sen. Viel­mehr haben die Ermitt­lun­gen den Ver­dacht erhär­tet, dass der elf­jäh­ri­ge Jun­ge das Mäd­chen – nach­dem der Ange­schul­dig­te die Ein­rich­tung ver­las­sen hat­te – getö­tet hat, als es zwi­schen die­sen bei­den zu einer Strei­tig­keit kam.

Auf­grund der Straf­un­mün­dig­keit des Jun­gen kann gegen ihn kein Straf­ver­fah­ren wegen der Tat durch­ge­führt wer­den. Der Elf­jäh­ri­ge wur­de durch die zustän­di­gen Behör­den in gesi­cher­te Obhut genommen.

Der Ange­schul­dig­te befin­det sich wei­ter­hin in Unter­su­chungs­haft. Er hat im Rah­men des Ermitt­lungs­ver­fah­rens die ihm zur Last geleg­ten Taten zu einem gro­ßen Teil gestanden.

Die Ermitt­lun­gen zu der Straf­an­zei­ge einer Pri­vat­per­son wegen Pflicht­ver­let­zun­gen der für die Für­sor­ge der Kin­der zustän­di­gen Behör­den dau­ern noch an.