Land­kreis Lich­ten­fels: Fahrt­ko­sten zur Schu­le wer­den für das Schul­jahr 2022/2023 erstattet

QR-Code
QR-Code

Anträ­ge müs­sen bis spä­te­stens 31. Okto­ber 2023 beim Land­rats­amt ein­ge­gan­gen sein

Der Land­kreis Lich­ten­fels weist dar­auf hin, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler an Gym­na­si­en, Berufs­fach­schu­len und Wirt­schafts­schu­len ab Jahr­gangs­stu­fe 11 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Anspruch auf Erstat­tung der ihnen im Schul­jahr 2022/2023 ent­stan­de­nen Fahrt­ko­sten zur Schu­le haben. Glei­ches gilt auch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler an Fach­ober­schu­len und Berufs­ober­schu­len sowie bei Teil­zeit­un­ter­richt an Berufsschulen.

Erstat­tet wer­den die Kosten, die einen Eigen­an­teil (sog. Bela­stungs­gren­ze) über­stei­gen. Die Bela­stungs­gren­ze liegt bei 490 Euro pro Fami­lie im Schul­jahr 2022/2023.

Fami­li­en mit Kin­der­geld­an­spruch für drei oder mehr Kin­der und Fami­li­en mit einem Anspruch auf Bür­ger­geld oder Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt wer­den die Fahrt­ko­sten in vol­ler Höhe erstat­tet. Ein Nach­weis (Kon­to­aus­zug oder Bescheid) für den Monat August 2022 ist dem Antrag beizufügen.

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler soll­ten beach­ten, dass nur der jeweils gün­stig­ste Tarif erstat­tet wird. Hier­zu kön­nen auch die Nut­zung des Deutsch­land­tickets oder 365-Euro-Tickets zäh­len. Infor­ma­tio­nen zu Fahr­plä­nen und Prei­sen gibt es unter www​.vgn​.de und www​.bahn​.de.

Grund­sätz­lich kön­nen nur Fahrt­ko­sten für öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel erstat­tet wer­den. Kosten für Fahr­ten mit einem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug wer­den nur in bestimm­ten Fäl­len über­nom­men, bei­spiels­wei­se dann, wenn eine Ver­bin­dung mit dem öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) nicht besteht. Durch den Aus­bau des ÖPNV ist die Nut­zung eines Pkw jedoch immer sel­te­ner erforderlich.

Die Erstat­tung der Fahrt­ko­sten ist bis spä­te­stens 31. Okto­ber 2023 zu bean­tra­gen (gesetz­li­che Aus­schluss­frist!). Die Anträ­ge kön­nen per Post ein­ge­sen­det wer­den an das Land­rats­amt Lich­ten­fels, Post­fach 13 40, 96203 Lichtenfels.

Den erfor­der­li­chen Vor­druck sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www​.lkr​-lif​.de/​5​457.

Ansprech­part­ner im Land­rats­amt ist Herr Simon Welsch, Auf­ga­ben­be­reich Schü­ler­be­för­de­rung, Tele­fon: 09571 18–1561, E‑Mail: schulweg@​landkreis-​lichtenfels.​de.