Forch­heim: Jah­res­zu­schuss des Kreis­ju­gend­rin­ges 2023

Die im Kreis­ju­gend­ring Forch­heim zusam­men­ge­schlos­se­nen Orga­ni­sa­tio­nen kön­nen im Zeit­raum vom 01. Sep­tem­ber bis 15. Okto­ber 2023 den Antrag auf Jah­res­zu­schuss 2023 beim KJR Forch­heim ein­rei­chen. Frü­her oder spä­ter ein­ge­hen­de Anträ­ge wer­den nicht berück­sich­tigt. Der unter­schrie­be­ne Antrag mit den dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen kann per E‑Mail an info@​kjr-​forchheim.​de geschickt werden.

Antrags­be­rech­tigt sind die Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen wie z.B. Jugend­ver­bän­de, Ver­ei­ne, Kir­chen­ge­mein­den, Jugend­in­itia­ti­ven, Jugend­treffs. Der Jah­res­zu­schuss dient der all­ge­mei­nen För­de­rung der Jugendarbeit.

Die Zuschuss­richt­li­ni­en mit allen wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zur Antrags­stel­lung sowie die ent­spre­chen­den For­mu­la­re sind im Bereich „Zuschuss­an­trä­ge“ auf der KJR Home­page unter nach­fol­gen­dem Link zu finden:

https://​www​.kjr​-forch​heim​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​.​php

Für Rück­fra­gen steht das Jugend­bü­ro tele­fo­nisch unter 09191/7388–0 oder per E‑Mail an info@​kjr-​forchheim.​de ger­ne zur Verfügung.