Neue­run­gen bei der Kfz-Zulas­sungs­stel­le Lichtenfels

Neu­fas­sung der Fahr­zeug­zu­las­sungs­ver­ord­nung und Gebüh­ren­än­de­rung sowie geän­der­te Öff­nungs­zei­ten am 31.08.2023

Durch Beschluss von Bun­des­tag und Bund­ers­rat wird zum 01.09.2023 die Fahr­zeug-Zulas­sungs­ver­ord­nung neu gefasst. Das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr möch­te hier­durch die Digi­ta­li­sie­rung wei­ter vor­an­trei­ben und die Online­dien­ste im Bereich der Kfz-Zulas­sung wei­ter aus­bau­en. Damit wird künf­tig die inter­net­ba­sier­te Abwick­lung aller Stan­dard­zu­las­sungs­vor­gän­ge, die bis­lang nur für Pri­vat­per­so­nen vor­ge­se­hen war, auch juri­sti­schen Per­so­nen ermöglicht.

Wei­ter sieht das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr auch eine Ände­rung der Gebüh­ren­ord­nung für Maß­nah­men im Stra­ßen­ver­kehr vor. Folg­lich wer­den die Gebüh­ren für die inter­nat­ba­sier­te Abwick­lung von Zulas­sungs­vor­gän­gen deut­lich gesenkt, die Gebüh­ren für die Zulas­sungs­vor­gän­ge vor Ort in den Zulas­sungs­be­hör­den hin­ge­gen in den mei­sten Fäl­len angehoben.

Wel­che Vor­tei­le die inter­net­ba­sier­te Abwick­lung von Zulas­sungs­vor­gän­gen hat sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Online-Zulas­sung fin­den sich auf der Home­page des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Digi­ta­les und Ver­kehr sowie auf der Home­page des Land­krei­ses Lich­ten­fels. Sie­he auch bei­gefüg­ten Fly­er des Bun­des­mi­ni­ste­ri­um (ikfz-fly­er-2023).

Auf­grund der gesetz­li­chen Ände­run­gen müs­sen auch umfang­rei­che Anpas­sun­gen in der IT-Anwen­dung der Zulas­sungs­stel­le vor­ge­nom­men wer­den. Des­halb hat die Zulas­sungs­stel­le im Land­rats­amt Lich­ten­fels am

Don­ners­tag, 31.08.2023 nur bis 13 Uhr geöffnet.

Ab Frei­tag, 01.09.2023 ist die Zulas­sungs­stel­le wie­der in gewohn­ter Wei­se erreichbar.