Bam­ber­ger Stadt­bau-Geschäfts­füh­rer Veit Berg­mann berich­tet im Aufsichtsrat

Im Rah­men einer Son­der­sit­zung des Auf­sichts­ra­tes der Stadt­bau GmbH leg­te der Geschäfts­füh­rer Veit Berg­mann sei­ne Grün­de für die Maß­nah­men zur Arbeits­platz­si­cher­heit dar. „Mir ging es in erster Linie um die Gesund­heit mei­ner Mit­ar­bei­ten­den“, stell­te Berg­mann klar. Gleich­zei­tig räum­te Berg­mann Feh­ler in der Kom­mu­ni­ka­ti­on ein und ent­schul­dig­te sich dafür aus­drück­lich. Die­se Ent­schei­dung wur­de vom Auf­sichts­rat angenommen.

Der Auf­sichts­rat wur­de dar­über infor­miert, dass nach den Fest­stel­lun­gen des städ­ti­schen Rech­nungs­prü­fungs­am­tes die Mit­wir­kungs­rech­te des Gre­mi­ums nicht beein­träch­tigt wor­den sind. Der Geschäfts­füh­rer war näm­lich nicht ver­pflich­tet, die vor­he­ri­ge Geneh­mi­gung einzuholen.

Nach Bekannt­wer­den der Vor­wür­fe wur­de das städ­ti­sche Rech­nungs­prü­fungs­amt mit der Über­prü­fung der Ange­le­gen­heit beauf­tragt. Die Ergeb­nis­se wer­den in der Auf­sichts­rats­sit­zung am 28.9. beraten.

Der Auf­sichts­rat stimm­te dem Vor­schlag von Veit Berg­mann mehr­heit­lich zu, die bean­stan­de­ten Stei­ne zu kau­fen und zu entfernen.