Die Poli­zei Kro­nach zieht Bilanz zum „433. Kro­na­cher Frei­schie­ßen 2023“

Symbolbild Polizei

Die Poli­zei Kro­nach kann auf­grund ihrer ersten Aus­wer­tun­gen von einem sehr fried­li­chen Frei­schie­ßen 2023 spre­chen. Trotz des sehr guten Wet­ters gab es im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren auf und im Umfeld der Fest­wie­se deut­lich weni­ger Poli­zei­ein­sät­ze zu ver­zeich­nen. Den­noch kam es auch die­ses Jahr zu der ein oder ande­ren Straf­an­zei­ge und Polizeimaßnahme.

Im Bereich der Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te ist ein deut­li­cher Rück­gang, im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren, zu ver­zeich­nen. Trotz eini­ger z. T. alko­hol­be­ding­ter Pöbe­lei­en auf und im Umfeld der Hof­wie­se, muss­ten nur drei Straf­an­zei­gen am Fest­platz und eine auf dem Nach­hau­se­weg auf­ge­nom­men und bear­bei­tet wer­den. Die Anzahl der Dieb­stahls­de­lik­te ist im Ver­gleich zum Jahr 2022 nahe­zu unver­än­dert geblie­ben. Nur sie­ben Mal kam es auf dem Frei­schie­ßen zu Dieb­stahls­de­lik­ten. In erster Linie waren Han­dys und unbe­auf­sich­tig­te Geld­bör­sen Ziel der Die­be. Zwei Schüt­zen­fest­be­su­cher wur­den im Rah­men von Ver­kehrs­kon­trol­len ange­zeigt, da sie Bier­krü­ge vom Fest­platz ent­wen­det hat­ten und mit nach Hau­se neh­men woll­ten. Auch die Zahl der ver­üb­ten Sach­be­schä­di­gun­gen ist kaum erwäh­nens­wert. Poli­zei­lich wur­den nur drei Fäl­le zur Anzei­ge gebracht. In zwei Fäl­len müs­sen sich Frei­schie­ßen­be­su­cher mit Anzei­gen wegen tät­li­chen Angriffs bzw. Wider­stands und Belei­di­gung straf­recht­lich ver­ant­wor­ten. Die Zahl der Gewahrs­am­nah­men und Platz­ver­wei­se blieb mit vier bzw. drei Fäl­len eben­falls über­schau­bar. Ledig­lich im Bereich der Trun­ken­heits­fahr­ten bzw. ‑ver­hü­tun­gen hat die Poli­zei Kro­nach einen deut­li­chen Anstieg zu ver­zeich­nen. Drei Mal konn­ten die Beam­ten alko­ho­li­sier­te Fahr­zeug­füh­rer vor der Bege­hung einer Straf­tat bzw. Ord­nungs­wid­rig­keit schüt­zen. Sechs Ver­kehrs­teil­neh­mer hin­ge­gen muss­ten wegen einer Trun­ken­heits­fahrt zur Anzei­ge gebracht wer­den, wobei ein 44-jäh­ri­ger Renault-Fah­rer am letz­ten Ver­an­stal­tungs­tag mit einem Alko­hol­wert von 2,20 Pro­mil­le den Spit­zen­rei­ter mar­kier­te. Die Park­si­tua­ti­on rund um die Fest­wie­se kann als unauf­fäl­lig und ent­spannt ange­se­hen wer­den. Nicht ein Fahr­zeug­füh­rer muss­te wegen Falsch­par­kens abge­schleppt wer­den. Neben einem Ver­kehrs­un­fall mit Fah­rer­flucht muss­te die Poli­zei noch einen Unfall mit Per­so­nen­scha­den auf­neh­men. Ein Ver­an­stal­tungs­be­su­cher war auf dem Nach­hau­se­weg im Bereich des Nord­ein­gangs auf die Fahr­bahn getre­ten und wur­de dort von einem Pkw erfasst und schwer, jedoch nicht lebens­ge­fähr­lich verletzt.