Wind­kraft­an­la­gen auf der Lan­gen Mei­le: Dead­line 25.08.23

Die BI Pro Natur­park Frän­ki­sche Schweiz möch­te auf das öffent­li­che Betei­li­gungs­ver­fah­ren zur Neu­aus­wei­sung von Vor­rang­ge­bie­ten für Wind­kraft­an­la­gen auf der Lan­gen Mei­le hinweisen.

QR-Code: Infos zum Beteiligungsverfahren

QR-Code: Infos zum Beteiligungsverfahren

Wie aus der Bekannt­ma­chung zu ent­neh­men ist, läuft die Frist am 25.08.2023 ab, um Ein­wän­de gegen­über dem Pla­nungs­ver­band gel­tend zu machen. Sofern bis zu die­sem Datum kei­ne Äuße­run­gen ein­ge­hen, wird ange­nom­men, dass kei­ne Belan­ge durch die Fort­schrei­bung berührt sind und mit dem Ent­wurf Ein­ver­ständ­nis besteht.

Unter fol­gen­dem Link bzw. neben­ste­hen­dem QR-Code kön­nen Sie sich infor­mie­ren, wor­um es der BI geht: https://​gegen​wind​-eggols​heim​.jim​do​free​.com/​b​e​t​e​i​l​i​g​u​n​g​s​v​e​r​f​a​h​r​en/

Die BI bedankt sich bei allen Unter­stüt­zern, vor allem bei den Flä­chen­ei­gen­tü­mern, die trotz der mehr­fa­chen Kon­di­ti­ons­nach­bes­se­run­gen an ihrer Ent­schei­dung festhalten.

Chri­sti­an Amende, 
BI Pro Natur­park Frän­ki­sche Schweiz

3 Antworten

  1. Hedi Hack sagt:

    Wenn ich an wind­kraft­rä­dern vor­bei­fah­re ste­hen die zu 50 % …weil kein Spei­cher vor­han­den ist ..war­um noch­mehr wind­rä­der. baut für die vor­han­de­nen Spei­cher, dann rei­chen die völ­lig aus

  2. B. AROLD sagt:

    Unse­re Natur ist ein Geschenk und es ist nicht gerecht­fer­tigt unbe­rühr­te Natur zu zer­stö­ren um Wind­rä­der in die­sem Aus­maß zu bauen.

  3. Fechner sagt:

    Da nur ca. 50% der bereits fest­ge­leg­ten Flä­chen für die Wind­kraft aktu­ell genutzt wer­den, ver­ste­he ich die enor­me Anstren­gung der Gemein­de Eggols­heim nicht, ein Land­schafts­schutz­ge­biet zu opfern. Auch, dass der Strom für Ver­brau­cher nicht gün­sti­ger, son­dern sogar teue­rer wird, zeigt mir deut­lich auf, dass der Nut­zen gegen­über der Ver­nich­tung von Natur in kei­nem Fall gerecht­fer­tigt ist. Zusätz­lich ist die nöti­ge Infra­struk­tur nicht vor­han­den und muss erst mit wei­te­rer Natur­zer­stö­rung erkauft werden.