LBV for­dert Tier­hal­ter in Wolfs­ge­bie­ten zu Koope­ra­ti­on auf

Wolf. Foto: Waldemar Brandt

Pres­se­mit­tei­lung des LBV:

„Wolfs­ma­nage­ment: Abschuss kann den Her­den­schutz nicht ersetzen“

Tau­chen in Bay­ern Wöl­fe auf und rei­ßen Nutz­tie­re, wer­den umge­hend Stim­men nach einem ‚kon­se­quen­ten Manage­ment‘ laut, was in der Regel mit einer For­de­rung nach einem Abschuss gleich­zu­set­zen ist. Dies ist auch in der aktu­el­len Dis­kus­si­on um Ris­se durch das bei Eich­stätt ansäs­si­ge Wolfs­ru­del der Fall. „Der Abschuss eines Wolfs ist in den mei­sten Fäl­len über­haupt nicht not­wen­dig und kann stets nur die aller­letz­te Lösung sein. Statt­des­sen haben wir in Bay­ern einen gut aus­ge­ar­bei­te­ten Manage­ment­plan mit ver­schie­de­nen Stu­fen, der den Tier­hal­tern ande­re Mög­lich­kei­ten bie­tet, ihre Tie­re vor Über­grif­fen durch Wöl­fe zu schüt­zen“, betont Dr. Andre­as von Lind­ei­ner, Lan­des­fach­be­auf­trag­ter Natur­schutz des baye­ri­schen Natur­schutz­ver­bands LBV.

So gibt es für den Her­den­schutz in einer staat­lich aus­ge­wie­se­nen Gebiets­ku­lis­se inzwi­schen eine Inve­sti­ti­ons­för­de­rung. Außer­dem hat die EU Ende 2018 die Richt­li­ni­en für staat­li­che Hil­fen für die Land­wirt­schaft ange­passt und damit die voll­stän­di­ge Kom­pen­sa­ti­on sowohl von Schä­den, die von Gro­ßen Beu­te­grei­fern wie dem Wolf ver­ur­sacht wer­den, sowie von Maß­nah­men zum Her­den­schutz ermög­licht. Die Abwick­lung erfolgt über das für den Tier­hal­ter jeweils zustän­di­ge Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten (AELF).

Zu prä­ven­ti­ven und effek­ti­ven Her­den­schutz­maß­nah­men gehö­ren Elek­tro­zaun, Her­den­schutz­hun­de und Hir­ten. Und auch wenn die Umset­zung nicht immer ein­fach und in man­chen Alpen­ge­bie­ten undurch­führ­bar sein mag, so ist sie in den aller­mei­sten Gebie­ten mög­lich und wird vom Staat bezahlt. Auch im aktu­el­len Fall hat­te das für den Land­kreis Eich­stätt zustän­di­ge AELF Ingol­stadt-Pfaf­fen­ho­fen bereits im August 2021 in einem Schrei­ben an alle Wei­de­tier­hal­ter Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te unter­brei­tet. „Wie sich her­aus­ge­stellt hat, haben längst nicht alle Tier­hal­ter die­ses Ange­bot auch ange­nom­men und ihre Tie­re wirk­sam vor Wolfs­über­grif­fen geschützt“, so der LBV-Wolfs­be­auf­trag­te Wil­li Rein­bold, der im Land­kreis Eich­stätt lebt. „So muss­te es zu Ris­sen kom­men, die wohl ver­meid­bar gewe­sen wären.“

Nach­dem die dau­er­haf­te Anwe­sen­heit eines Wol­fes in einem Gebiet bestä­tigt wur­de, so wie es im Land­kreis Eich­stätt der Fall ist, sieht die Rege­lung vor, dass Tier­hal­ter ein Jahr Zeit haben, För­de­rung für Schutz­maß­nah­men in Anspruch zu neh­men. Danach ent­fällt bei Ris­sen unge­schütz­ter Tie­re der Anspruch auf Entschädigung.

Unter Fach­leu­ten ist völ­lig unum­strit­ten, dass ein­zig flä­chen­decken­der Her­den­schutz die Wei­de­tie­re schüt­zen kann. „Wöl­fe als Sün­den­böcke abzu­stem­peln, wenn Her­den­schutz nicht umge­setzt wird und statt­des­sen den Abschuss zu for­dern, hilft nie­man­dem. Viel­mehr muss end­lich dem baye­ri­schen Wolfs-Akti­ons­plan die Chan­ce gege­ben wer­den, sich zu bewäh­ren“, for­dert Andre­as von Lindeiner.


Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on

Grund­la­ge für den Schutz des Wol­fes ist die FFH-Richt­li­nie der EU. Ihr zufol­ge muss jeder Mit­glied­staat dafür Sor­ge tra­gen, dass in Euro­pa streng geschütz­te Arten – und dazu gehört der Wolf – in einen gün­sti­gen Erhal­tungs­zu­stand gebracht wer­den, der für Deutsch­land noch nicht erreicht ist. Die FFH-Richt­li­nie, ergänzt durch grund­sätz­li­che Vor­ga­ben des Euro­päi­schen Gerichts­hofs, ermög­licht unter vor­ge­ge­be­nen Rah­men­be­din­gun­gen durch­aus auch Abwei­chun­gen vom stren­gen Schutzregime.

Über den LBV

1909 gegrün­det ist der LBV – Lan­des­bund für Vogel- und Natur­schutz in Bay­ern e. V. – der älte­ste Natur­schutz­ver­band in Bay­ern und zählt aktu­ell über 115.000 Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zer. Der LBV setzt sich durch fach­lich fun­dier­te Natur- und Arten­schutz­pro­jek­te sowie Umwelt­bil­dungs­maß­nah­men für den Erhalt einer viel­fäl­ti­gen Natur und Vogel­welt im Frei­staat ein. Mehr Infos: www​.lbv​.de/​u​e​b​e​r​-​uns.