Sam­mel­be­stel­lung für Obst­bäu­me im Land­kreis Lichtenfels

Auch Quitten-Bäume können bei der Aktion des Landkreises und des Kreisverbandes mit bestellt werden. (Bildquelle: Michael Stromer / Umweltstation Weismain – Landratsamt Lichtenfels)
Auch Quitten-Bäume können bei der Aktion des Landkreises und des Kreisverbandes mit bestellt werden. (Bildquelle: Michael Stromer / Umweltstation Weismain – Landratsamt Lichtenfels)

Die Kreis­fach­be­ra­tung am Land­rats­amt Lich­ten­fels bie­tet zusam­men mit dem Kreis­ver­band für Gar­ten­bau und Lan­des­pfle­ge wie­der eine Bestel­l­ak­ti­on für Obst­bäu­me an. Bestell­frist ist der 1. Okto­ber 2023.

Im Rah­men des baye­ri­schen Streu­obst­pak­tes wur­den ver­schie­de­ne För­der­pro­gram­me für Streu­obst­bäu­me neu gestal­tet. Dar­auf wur­de die seit Jahr­zehn­ten lau­fen­de Bestel­l­ak­ti­on für die Herbst­pflan­zung nun abgestimmt.

Wer Hoch­stamm-Obst­bäu­me pflanzt, bekommt über das För­der­pro­gramm „Streu­obst für alle“ und im Rah­men der Sam­mel-Bestel­l­ak­ti­on einen Zuschuss von 45 EUR brut­to je Baum​.In der Pra­xis ent­ste­hen damit dem Eigen­tü­mer nur Kosten für das wei­te­re Pflanz­ma­te­ri­al wie den Ver­biss-Schutz oder einen Pfahl, da die Baum­prei­se bei den gän­gi­gen Obst­sor­ten aktu­ell unter die­sem Zuschuss-Betrag liegen.

Wer sich für Halb­stamm-Obst­bäu­me ent­schei­det, wird zwar finan­zi­ell nicht so stark geför­dert, kann sich aber den­noch an der Sam­mel­be­stel­lung beteiligen.

Die Bestell­zet­tel für „Streu­obst für alle“ als auch für die Halb­stamm-Sam­mel­be­stel­lung ste­hen im Inter­net als Down­load zur Ver­fü­gung (www​.lan​des​pfle​ge​-lich​ten​fels​.de/​S​t​r​e​u​o​bst). Wer sich bera­ten las­sen möch­te, kann sich tele­fo­nisch an Kreis­fach­be­ra­ter Micha­el Stro­mer wen­den (ab 4. Sep­tem­ber 2023 unter 09571 189034 erreichbar).

Die Aus­ga­be der Obst­bäu­me erfolgt dann am letz­ten Sams­tag im Okto­ber, heu­er am 28.10.2023, in der Zeit von 9.00–10.30 Uhr am Park­platz des Land­rats­am­tes in Lich­ten­fels. Wer gleich eine gan­ze Obst­wie­se neu anle­gen möch­te oder eine bestehen­de Streu­obst­wie­se mit meh­re­ren Bäu­men ergän­zen möch­te, für den kommt eine För­de­rung über die baye­ri­sche Land­schafts­pfle­ge­richt­li­nie in Fra­ge, die auch das Pflanz­ma­te­ri­al und die Pflanz­ar­beit mit ein­schließt. Die­se För­der­schie­ne wird aktu­ell im Land­kreis sowohl vom Kreis­ver­band als auch vom Land­schafts­pfle­ge­ver­band ange­bo­ten. Eine vor­he­ri­ge Bera­tung ist zwin­gend erfor­der­lich. Inter­es­sen­ten wen­den sich bit­te direkt an eine die­ser Stellen.