Stadt­wer­ke und Gesund­heits­amt Hof erlas­sen Abkochgebot

symbolbild wasserkocher

Wie gestern mit­ge­teilt, haben die Stadt­wer­ke Hof bei einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Pro­ben­ent­nah­me eine Ver­un­rei­ni­gung des Trink­was­sers mit Kei­men fest­ge­stellt, wor­auf­hin ein Abkoch­ge­bot aus­ge­spro­chen wur­de. Betrof­fen sind das Stadt­ge­biet Hof, die Ködit­zer Orts­tei­le Brun­nen­thal und Neu­kö­ditz sowie der Orts­teil Erla­lo­he der Gemein­de Döhlau. Nicht betrof­fen sind die Hofer Orts­tei­le Jägers­ruh, Leimitz und Haidt.

Hier fin­den Sie die wich­tig­sten Fra­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger beantwortet.

Spe­zi­fi­sche Fra­ge sind an das Gesund­heits­amt Hof zu rich­ten. Sie errei­chen das Gesund­heits­amt unter der Tele­fon­num­mer 09281–72110.

Wer ist betrof­fen und was ist zu tun?

Lei­tungs­was­ser muss von allen betrof­fe­nen Haus­hal­ten abge­kocht wer­den. Betrof­fen sind die Stadt Hof, der Ködit­zer Orts­teil Brun­nen­thal sowie der Orts­teil Erla­lo­he der Gemein­de Döhlau. Nicht betrof­fen sind die Hofer Orts­tei­le Jägers­ruh, Leimitz und Haidt. Abko­chen heißt: ein­mal spru­delnd auf­ko­chen und dann lang­sam (über 10 Minu­ten) abküh­len lassen.

Macht das Was­ser krank?

Es ist von kei­ner kon­kre­ten Gefähr­dung aus­zu­ge­hen, es han­delt sich um Vorsichtsmaßnahmen.

Wel­cher Keim wur­de gefunden?

Es han­delt sich um einen Indi­ka­tor­keim, der auf eine mög­li­che Ver­un­rei­ni­gung hin­wei­sen könnte.

Um ein Gesund­heits­ri­si­ko kom­plett aus­zu­schlie­ßen, haben wir wei­te­re Unter­su­chun­gen veranlasst.

Unse­re Trink­was­ser­qua­li­tät hat einen sehr hohen Stan­dard – selbst bei mini­ma­len Auf­fäl­lig­kei­ten müs­sen Vor­sichts­maß­nah­men ein­ge­lei­tet werden.

Woher kommt der Keim?

Die Ursa­che des Keims ist uns bis­lang nicht bekannt. Grund­sätz­lich kön­nen die Ursa­chen viel­fäl­tig sein: Kon­ta­mi­nier­te Roh­re (zum Bei­spiel durch Bau­ar­bei­ten), Erde, die an undich­ten Lei­tungs­über­gän­gen hin­ein­ge­langt ist oder tief­grei­fen­de Wur­zeln, die Roh­re beschä­di­gen, sind nur eini­ge Bei­spie­le. Die betrof­fe­ne Mess­stel­le befin­det sich im Bereich des Hof­Bads, wir kön­nen jedoch aus­schlie­ßen, dass die Ver­un­rei­ni­gung hier ent­stan­den ist. Auch das Baden im Frei­bad ist abso­lut unbe­denk­lich, da das Was­ser ohne­hin gechlort wird.

Kann man sich mit dem Was­ser noch waschen?

Für die Kör­per­pfle­ge (Waschen, Duschen, Baden) kann das Lei­tungs­was­ser ohne Beden­ken wei­ter genutzt wer­den. Es soll­te aber nicht ver­schluckt wer­den und kei­nen Kon­takt zu offe­nen Wun­den bekom­men. Wun­den soll­ten mit was­ser­un­durch­läs­si­gem Pfla­ster abge­deckt sein. Wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes soll­te zum Zäh­ne­put­zen abge­koch­tes oder abge­pack­tes Was­ser ver­wen­det werden.

Kann man das Was­ser für Wasch­ma­schi­nen und Geschirr­spül­ma­schi­nen verwenden?

Zum Wäsche waschen kann das Was­ser ver­wen­det wer­den, die Wasch­tem­pe­ra­tur soll­te min­de­stens 40° C betra­gen. Geschirr aus dem Geschirr­spü­ler ist unbe­denk­lich, sofern ihr Gerät mit Tem­pe­ra­tu­ren über 60° C spült und trocknet.

Kann man das Was­ser für die Zube­rei­tung von Säug­lings­nah­rung, Waschen von Obst und Gemü­se benutzen?

Nein! Nur abge­koch­tes Was­ser verwenden.

Kann man das Was­ser auch schon am Vor­tag abko­chen, damit es am näch­sten Tag abge­kühlt ist?

Ja. Das Was­ser soll­te nach dem lang­sa­men Abküh­len kühl und in einem geschlos­se­nen Behäl­ter gela­gert werden.

Was ist bei der Zube­rei­tung von Essen zu beachten?

Wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes soll­te für die Zube­rei­tung von Spei­sen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemü­se) nur abge­koch­tes oder abge­pack­tes Was­ser ver­wen­det wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn die betref­fen­den Nah­rungs­mit­tel nach­fol­gend nicht gekocht, gegart oder gedün­stet – also aus­rei­chend erhitzt – werden.

Kann die Kaf­fee­ma­schi­ne ver­wen­det werden?

Kaf­fee­ma­schi­nen, die das Was­ser auf min­de­stens 82°C erhit­zen, kön­nen genutzt wer­den, da von einer zuver­läs­si­gen Abtö­tung der Kei­me aus­zu­ge­hen ist. Wird die­se Tem­pe­ra­tur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, wel­che Tem­pe­ra­tur beim Auf­brü­hen erreicht wird, soll­te die Kaf­fee­ma­schi­ne nur mit abge­koch­tem oder ver­pack­tem Was­ser betrie­ben werden.

Kann das Was­ser zur Rei­ni­gung von hygie­nisch sen­si­blen Betriebs­räu­men, Arbeits­ge­rä­ten oder Maschi­nen benutzt werden?

Wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes kann das Was­ser zur Rei­ni­gung von hygie­nisch sen­si­blen Betriebs­räu­men, Arbeits­ge­rä­ten oder Maschi­nen unter der Vor­aus­set­zung benutzt wer­den, dass im Anschluss eine hin­rei­chen­de Des­in­fek­ti­on gewähr­lei­stet ist. Das heißt in die­sem Fall nur dort, wo Des­in­fek­ti­ons­mit­tel auf alko­ho­li­scher Basis ver­wen­det wer­den kön­nen und daher kein Nach­spü­len mit Was­ser erfor­der­lich ist.

Kann das Was­ser zur Rei­ni­gung von Schank­an­la­gen benutzt werden?

Wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes ist das Was­ser nicht zum Rei­ni­gen von Schank­an­la­gen geeignet.

Kann das Was­ser zur Rei­ni­gung von Geschirr, Besteck und Glä­sern benutzt werden?

Wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes kann das Was­ser für die genann­ten Zwecke nur in abge­koch­tem Zustand oder beim Ein­satz von gewerb­li­chen Geschirr­spül­ma­schi­nen, die der DIN 10512 ent­spre­chen und die gemäß Her­stel­ler­an­ga­ben gewar­tet sind, ver­wen­det wer­den (die DIN 10512 for­dert eine Tem­pe­ra­tur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).

Kön­nen Getränke‑, Kaf­fee­au­to­ma­ten oder Trink­was­ser-Sprud­ler mit die­sem Was­ser betrie­ben werden?

Wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes ist eine Ver­wen­dung nur zur Her­stel­lung von Heiß­ge­trän­ken mög­lich, wenn eine Erhit­zung auf 82°C gewähr­lei­stet ist. Für die Her­stel­lung von Kalt­ge­trän­ken ist wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes abge­koch­tes Was­ser zu verwenden.

Inwie­fern kann die­ses Was­ser als Zutat bei der Lebens­mit­tel­her­stel­lung genutzt werden?

Sofern wäh­rend des Her­stel­lungs­pro­zes­ses des Lebens­mit­tels kei­ne aus­rei­chen­de Erhit­zung erfolgt, darf wäh­rend der Dau­er des Abkoch­ge­bo­tes nur abge­koch­tes Was­ser ver­wen­det werden.

Gel­ten für Kin­der und Schwan­ge­re beson­de­re Maßnahmen?

Nein, Kin­der und Schwan­ge­re kön­nen abge­koch­tes Was­ser ohne Beden­ken ver­zeh­ren und benut­zen. Auch die Zube­rei­tung von Säug­lings­nah­rung kann mit abge­koch­tem Was­ser erfolgen.

Sind Tie­re und Haus­tie­re betroffen?

Tie­re kön­nen beden­ken­los nicht abge­koch­tes Lei­tungs­was­ser trin­ken. Sie ver­fü­gen in der Regel über ein robu­stes Immun­sy­stem – auch in frei­er Natur trin­ken Tie­re Was­ser, das kei­ne Trink­was­ser­qua­li­tät hat (z.B. aus Pfüt­zen, Seen oder Flüs­sen). Die Ver­kei­mung macht Tie­ren im Regel­fall also nichts aus.

Ab wann kann man das Lei­tungs­was­ser wie­der als Trink­was­ser ver­wen­den und auf das Abko­chen verzichten?

Das Abkoch­ge­bot hebt das Gesund­heits­amt Hof auf. Sobald die Frei­ga­be erteilt ist, infor­mie­ren wir Sie umge­hend. Das Abkoch­ge­bot kann vor­aus­sicht­lich frü­he­stens ab Mon­tag auf­ge­ho­ben wer­den, wenn die Pro­ben an drei Tagen in Fol­ge in Ord­nung waren.