Drei­ster Betrugs­ver­such per E‑Mail: „Abtei­lung Kri­mi­nal­po­li­zei Beschwer­de­ak­te“ droht mit Verhaftung

Symbolbild IT Security

Der­zeit fül­len sich auch die E‑Mail-Post­fä­cher frän­ki­scher Bür­ger und Unter­neh­men mit einer etwas eigen­ar­ti­gen Dro­hung: „BESCHWERDEAKTE/ NR. 02080023–4“ steht im Betreff der E‑Mail, Absen­der ist angeb­lich ein „Micha­el RUPP Poli­zei­di­rek­tor, stell­ver­tre­ten­der Gene­ral­di­rek­tor der öffent­li­chen Sicher­heit …“. Spä­te­stens bei die­ser Bezeich­nung soll­te klar sein dass das alles Unfug ist. Und tat­säch­lich lau­tet die E‑Mail-Adres­se des Absen­ders „Abtei­lung Kri­mi­nal­po­li­zei <hukdgr008@​magenta.​de>“, die Ant­wort­adres­se die­ser Mail („rep­ly-to“) lau­tet „V6V12de@​magenta.​de“ (Adres­sen vari­ie­ren von Mail zu Mail). Einen Micha­el Rupp gibt es wirk­lich, er ist Inspek­ti­ons­lei­ter der Bun­des­po­li­zei­in­spek­ti­on Kemp­ten und hat mit die­ser Akti­on natür­lich nichts zu tun – bit­te sehen Sie davon ab ihn zu kontaktieren.

„Abteilung Kriminalpolizei Beschwerdeakte“ droht mit Verhaftung

„Abtei­lung Kri­mi­nal­po­li­zei Beschwer­de­ak­te“ droht mit Verhaftung

Die Mail ent­hält nur den kur­zen Text „Sie wer­den ange­klagt, weil die euro­päi­sche Bun­des­po­li­zei Ihre IP-Adres­se und Ihre Tele­fon­num­mer beschlag­nahmt hat. Bit­te ant­wor­ten Sie uns nach dem Lesen unter der in der Vor­la­dung ange­ge­be­nen E‑Mail-Adres­se.“ Danach folgt eine Gra­fik (DE0208.jpg, ent­hält kei­ne EXIF-Daten) mit einem Text. Dar­in heisst es u.a.: „Wir über­mit­teln Ihnen die­sen Haft­be­fehl kurz nach einer ver­deck­ten Beschlag­nah­me von Com­pu­tern, um Ihnen mit­zu­tei­len dass Sie Gegen­stand meh­re­rer lau­fen­der Gerichts­ver­fah­ren sind.“ (sie­he Bild links).

Die Anschul­di­gun­gen lau­ten auf „Kin­der­por­no­gra­phie, Pädo­phi­lie, Exhi­bi­tio­nis­mus, Cyber­por­no­gra­phie, Ver­stoß gegen die guten Sit­ten“ … beson­ders der letz­te Punkt wür­de eher zum Schmun­zeln füh­ren, wäre das Gan­ze nicht ein ernst­haf­ter Betrugsversuch.

Gedroht wird mit „einer­Frei­heits­stra­fe [sic] von 8 bis 35 Jah­ren“ und einer Geld­stra­fe von „75.500 bis 345.500 Euro“.

Die For­de­rung? „Bit­te sen­den Sie uns Ihre Begrün­dun­gen per E‑Mail, damit sie inner­halb einer stren­gen Frist von 72 Stun­den geprüft und auf Sank­tio­nen unter­sucht wer­den kön­nen“. Die Mail soll an direktor.​auskunft.​rupp.​m@​gmail.​com geschickt wer­den (die­se Adres­se exi­stiert unse­res Wis­sens nach jedoch nicht, auch die Rep­ly-To Adres­se (sie­he oben) funk­tio­niert nicht).

Anson­sten sei man gezwun­gen die „sofor­ti­ge Ver­haf­tung zu ver­an­las­sen“. Und es geht noch wei­ter: „In die­sem Fall wird Ihre Akte auch an pädo­phi­le Ver­ei­ni­gun­gen und die Medi­en zur Ver­öf­fent­li­chung wei­ter­ge­lei­tet, damit Ihre Fami­lie und Ver­wand­ten wis­sen was sie tun …“. Spä­te­stens jetzt soll­te klar sein dass das alles erstun­ken und erlo­gen ist.

War­um ist die­ser Betrugs­ver­such ernst­haf­ter als alle ähn­lich gela­ger­ten Fälle?

Nun sind der­ar­ti­ge Aktio­nen ja nicht unbe­kannt, aber hier gibt es tat­säch­lich eine Beson­der­heit: Die Betrü­ger fas­sen nach. Reagiert man nicht auf die Mail (man fragt sich ja wie das gehen soll wenn die Adres­sen nicht exi­stie­ren) so bekommt man am näch­sten Tag wie­der eine Mail mit dem glei­chen Betreff „BESCHWERDEAKTE/ NR. 02080023–4“ mit dem lapi­da­ren Inhalt

„Hal­lo,

Nach unse­rer gest­ri­gen Nach­richt hat die Bun­des­po­li­zei immer noch kei­ne E‑Mail von Ihnen erhal­ten. Wir schicken Ihnen daher die­se letz­te War­nung, um Sie dar­über zu infor­mie­ren, dass es Kon­se­quen­zen haben wird, wenn wir kei­ne E‑Mail von Ihnen an die in der Kopie ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se erhalten.“

Die­se Mail ent­hält als Anhang eine PDF-Datei „DE0208..pdf“, wel­ches eine Kopie der Mail vom Vor­tag ent­hält. Vor­sicht! Sicher­heits­hal­ber NICHT öff­nen, heut­zu­ta­ge sind auch PDF-Datei­en nicht mehr als „unge­fähr­lich“ einzustufen.

Absen­der­adres­se ist „Abtei­lung Kri­mi­nal­po­li­zei <hyndinist@​magenta.​de>“, Ant­wort­adres­se ist „udghtre@​magenta.​de“ – jeden­falls in unse­rem Fall, die Adres­sen wer­den wohl lau­fend geändert.

Unser Tipp: Löschen Sie der­ar­ti­ge Mails UNGE­LE­SEN, um sicher zu gehen dass kein Schad­code aus­ge­führt wer­den kann. Öff­nen Sie auf kei­nen Fall die PDF-Datei. Ant­wor­ten Sie NICHT auf die­se Mail – nur weil die Adres­sen in unse­rem Fall nicht exi­stie­ren, heisst das nicht dass die Adres­sen in allen Fäl­len feh­ler­haft sind.

Neben­bei: Die Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft wird Sie im Fal­le eines Ver­ge­hens oder einer Straf­tat NIE­MALS per E‑Mail kon­tak­tie­ren – und natür­lich erst recht kei­ne Dro­hun­gen anführen.