Aktu­el­le Stun­de zur Räder­flut in der Bam­ber­ger Innenstadt

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Danie­la Rein­fel­der will vom Bam­ber­ger Ober­bür­ger­mei­ster wis­sen, wo die Mas­sen von Fahr­rä­dern in der Bam­ber­ger Innen­stadt hin sol­len. Abstell­mög­lich­kei­ten für ca. 200 Fahr­rä­der wer­den benötigt.

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1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Daß sich die Stadt Bam­berg, gera­de auch vor den letz­ten Kom­mu­nal­wah­len, als es noch ande­re Mehr­heits­ver­hält­nis­se gege­ben hat­te, sich im unver­dient hohen Rad­ver­kehrs­an­teill an der Mobi­li­tät sonn­te, jedoch nahe­zu nichts Ziel­füh­ren­des tat, um den Ruf einer Fahr­rad­stadt durch ent­spre­chend attrak­ti­ve Rah­men­be­din­gun­gen zu recht­fer­ti­gen, ist lan­ge bekannt.

    Daß die­sel­be Stadt in gro­ßem Umfang behin­dern­des und gefähr­den­des Falsch­par­ken auf Geh­stei­gen und Rad­ver­kehrs­an­la­gen groß­zü­gig duldet(e), sogar unzu­läs­si­ger­wei­se Par­ken auf hier­zu deut­lich zu schma­len Geh­we­gen anordnet(e), wird hin­ge­gen sel­ten thematisiert.

    Gemäß Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung ist Par­ken auf Geh­steig, wenn nicht eigens ange­ord­net, bzw. Rad­weg, Rad­fahr­strei­fen und soge­nann­tem „Schutz­strei­fen“ nicht gestat­tet. Behörd­li­che Vor­ga­ben, gegen Falsch­par­ken grund­sätz­lich nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen vor­zu­ge­hen, sind gericht­lich als rechts­wid­rig ein­ge­stuft worden.

    Des wei­te­ren darf Geh­weg­par­ken nur dann ange­ord­net wer­den, wenn unge­hin­der­ter Begeg­nungs­ver­kehr auch mit Roll­stuhl und/​oder Kin­der­wa­gen mög­lich bleibt. Der aner­kann­te Stand der Tech­nik (hier: Richt­li­ni­en für die Anla­ge von Stadt­stra­ßen), laut Baye­ri­schen Stra­ßen- und Wege­ge­set­zes zu beach­ten, sieht hier­für im bebau­ten Bereich einen ver­blei­ben­den Min­dest­re­gel­quer­schnitt von 2,50 m vor, der nur an unver­meid­ba­ren kur­zen Eng­stel­len auf 2,20 m redu­ziert wer­den darf. Gibt also der Geh­weg mehr nicht her, darf kein Geh­weg­par­ken ange­ord­net werden.

    Zwar ist die Not­wen­dig­keit, aus­rei­chend geeig­ne­te Abstell­möglch­kei­ten für Fahr­rä­der bereit­zu­stel­len, nicht zu bestrei­ten. Die Behin­de­run­gen und Gefähr­dun­gen aus gedul­de­tem Falsch­par­ken und unzu­läs­sig ange­ord­ne­tem Geh­weg­par­ken aber wie­gen wesent­lich schwe­rer und erfor­dern zeit­na­hes Han­deln, um Gehen und Rad­fah­ren ange­neh­mer und siche­rer zu gestalten.