Was­ser­ent­nah­me aus Flüs­sen und Bächen im Land­kreis Lich­ten­fels stark eingeschränkt

Ver­hal­tens­re­geln für Was­ser­ent­nah­men aus Oberflächengewässern

Rege­lun­gen zum Schutz der Umwelt auf­grund der Trocken­heit und der Nied­rig­was­ser­si­tua­ti­on im Land­kreis Lichtenfels

Wie bereits in den Vor­jah­ren auch lei­det Ober­fran­ken unter einer außer­ge­wöhn­li­chen Trocken­heit. Das Nie­der­schlags­de­fi­zit führt zu sin­ken­den Grund­was­ser­stän­den. Grö­ße­re Fließ­ge­wäs­ser wei­sen sehr nied­ri­ge Abflüs­se auf, und klei­ne­re Bäche begin­nen bereits aus­zu­trock­nen. Auf­grund der aktu­el­len Wet­ter­pro­gno­se ist nicht mit einer dau­er­haf­ten Ver­bes­se­rung der Nie­der­schlags­si­tua­ti­on zu rechnen.

Quelle: www.nid.bayern.de/niederschlag; Stand: 19.07.2023

Quel­le: www​.nid​.bay​ern​.de/​n​i​e​d​e​r​s​c​h​lag; Stand: 19.07.2023

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels weist dar­auf hin, dass in der aktu­el­len Situa­ti­on bereits gering­fü­gi­ge Was­ser­ent­nah­men aus den Gewäs­sern der Gewäs­ser­öko­lo­gie scha­den kön­nen. Vor allem in klei­nen Gewäs­sern ist schnell die Gren­ze über­schrit­ten, bei der den Lebe­we­sen im und am Gewäs­ser kein oder zu wenig Was­ser zum Über­le­ben bleibt und so gro­ße Schä­den ent­ste­hen. Fisch­ster­ben oder ein aus­ge­trock­ne­tes Bach­bett kön­nen die Fol­ge sein.

Was­ser­ent­nah­men aus Ober­flä­chen­ge­wäs­sern im Rah­men des Gemein­ge­brauchs sind nur inner­halb der engen gesetz­li­chen Gren­zen mög­lich. Das bedeu­tet, dass eine gering­fü­gi­ge Was­ser­ent­nah­me mit­tels Hand­schöpf­ge­fä­ßen nur noch bei grö­ße­ren Fließ­ge­wäs­sern mit aus­rei­chen­der Was­ser­füh­rung mög­lich ist, wobei zu beach­ten ist, dass jeg­li­che unge­neh­mig­te Ein­bau­ten zum Auf­stau­en des abflie­ßen­den Was­sers wider­recht­lich sind.

Der Eigen­tü­mer- und Anlie­ger­ge­brauch ist auf­grund der bestehen­den Ein­schrän­kun­gen in den Was­ser­ge­set­zen und der andau­ern­den Nied­rig­was­ser­si­tua­ti­on ab sofort nicht mehr statt­haft. Dies gilt auch für Quel­len, die Bäche bzw. Flüs­se speisen.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu der Nied­rig­was­ser­si­tua­ti­on fin­den Sie unter www​.nid​.bay​ern​.de. Hier sind aktu­el­le Mess­wer­te ein­zu­se­hen und eben­so wann die Pegel­stän­de wie­der stei­gen. Im Land­kreis Lich­ten­fels gibt es dabei eine Mess­sta­ti­on für den Main: in Schwür­bitz. Dort weist der Pegel der­zeit einen sehr nied­ri­gen Was­ser­stand aus, eben­so wie an der Mess­stel­le in Kemmern.

Des­we­gen bit­tet das Land­rats­amt zum Schutz der Umwelt und Öko­lo­gie drin­gend um Beach­tung der vor­ge­nann­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Wasserentnahme.