Mehr Sicher­heit für Alle im Cobur­ger Straßenverkehr

In Coburg lau­fen der­zeit die Mar­kie­rungs­ar­bei­ten für drei neue Fahr­rad­stra­ßen: in der Allee, am Mühl­damm und Am Hofbräuhaus/​Plattenäcker. Die Alex­an­dri­nen­stra­ße, die Austra­ße in Neu­ses sowie und der Glocken­berg vor der Real­schu­le Coburg I sind schon seit eini­gen Jah­ren Fahr­rad­stra­ßen, wer­den jetzt aber ein­heit­lich neu gekennzeichnet.

Die Schaf­fung neu­er Fahr­rad­stra­ßen ist Teil des Rad­we­ge­kon­zepts der Stadt Coburg. „Wir erle­ben, dass Rad­fah­ren­de die­se Stra­ßen sehr schät­zen. Fahr­rad­stra­ßen schaf­fen attrak­ti­ve Ver­bin­dun­gen für den Rad­ver­kehr – so kom­men Rad­fah­ren­de schnel­ler und siche­rer zum Ziel“, erklärt Kat­ja Link von der Ver­kehrs­pla­nung im Stadtbauamt.

Für Anwoh­nen­de und Geschäftsinhaber*innen in den Fahr­rad­stra­ßen ändert sich fast nichts: „Das Fahr­rad hat in die­sen Stra­ßen Vor­rang. Autos dür­fen hier aber wei­ter­hin fah­ren und auf den gekenn­zeich­ne­ten Flä­chen auch par­ken“, so Link wei­ter. Anson­sten ist es Rad­fah­ren­den in die­sen Stra­ßen gestat­tet, neben­ein­an­der zu fah­ren und die Geschwin­dig­keit ist für alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den auf maxi­mal 30 km/​h begrenzt. Ande­re Fahr­zeu­ge dür­fen Rad­fah­ren­de zwar über­ho­len, müs­sen aber auch hier, wie über­all inner­orts, min­de­stens 1,5 Meter Abstand hal­ten. An Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen gilt nach wie vor die Vor­fahrts­re­gel rechts vor links, wenn es nicht anders gere­gelt ist.