Bay­reuth: Städ­te­bau­li­cher Ver­trag und Kreu­zungs­ver­ein­ba­rung beschlossen

Gewer­be­ge­biet Ober­ob­sang: Stadt­rat gibt grü­nes Licht für Erschließungsmaßnahme

Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner jüng­sten Sit­zung mit Blick auf das Gewer­be­ge­biet Ober­ob­sang den Abschluss einer Kreu­zungs­ver­ein­ba­rung und eines städ­te­bau­li­chen Erschlie­ßungs­ver­trags beschlos­sen. Das dor­ti­ge Gewer­be­flä­chen­po­ten­zi­al soll für die Erwei­te­rung der Bay­reu­ther Braue­rei Mais­el ent­wickelt wer­den. Für die Erschlie­ßung des neu­en Gewer­be­ge­biets ist der Bau einer Abbie­ge­spur von der Bun­des­stra­ße B 85 vor­ge­se­hen. Hier­zu ist ein Umbau erforderlich.

Da sich die B 85 in der Bau­last des Staat­li­chen Bau­am­tes Bay­reuth befin­det, ist für den geplan­ten Bau der neu­en Ein­mün­dung in die Bun­des­stra­ße der Abschluss einer Kreu­zungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen der Stadt und der staat­li­chen Behör­de erfor­der­lich. In ihr wer­den die Durch­füh­rung der Maß­nah­me, die Über­nah­me der Kosten sowie der künf­ti­ge Bau­un­ter­halt gere­gelt. Die Ver­wal­tung wur­de nun vom Stadt­rat beauf­tragt, die vor­ge­stell­te Kreu­zungs­ver­ein­ba­rung mit dem Staat­li­chen Bau­amt abzuschließen.

Der Stadt­rat hat in sei­ner jüng­sten Sit­zung zudem dem Abschluss eines Erschlie­ßungs­ver­tra­ges zuge­stimmt. Mit die­sem Ver­trag über­trägt die Stadt Bay­reuth die mit der Kreu­zungs­ver­ein­ba­rung über­nom­me­ne Erschlie­ßungs­maß­nah­me auf die Braue­rei Gebr. Mais­el GmbH & Co. KG. Die not­wen­di­gen Erschlie­ßungs­maß­nah­men erfol­gen somit durch die Braue­rei Gebr. Mais­el GmbH & Co. KG voll­stän­dig auf deren eige­ne Kosten, jedoch in enger bau­fach­li­cher Beglei­tung durch die Stadt Bay­reuth. Für die Stadt sel­ber fal­len kei­ne Kosten an.

Im Zuge der Bau­maß­nah­me wer­den die Fahr­bah­nen auf der B 85 auf gesam­ter Brei­te mit Anschluss an die bestehen­de Bun­des­stra­ße B 85, die Stra­ßen­ent­wäs­se­rung, die Stra­ßen­be­leuch­tung und das Stra­ßen­be­gleit­grün sowie die Ein­fahrts­ein­mün­dung zum künf­ti­gen Bau­ge­biet hergestellt.

Nach Abschluss der Erschlie­ßungs­maß­nah­me soll die Stadt Bay­reuth die­sen neu­en Teil­be­reich über­neh­men. Hier­zu ist eine Ver­schie­bung der Orts­durch­fahrts­gren­ze, die die Bau­last des Staat­li­chen Bau­am­tes von der der Stadt Bay­reuth trennt, um 220 Meter Rich­tung Hein­ers­reuth vor­ge­se­hen. Sie muss bei der Regie­rung von Ober­fran­ken bean­tragt wer­den. Auch hier­mit wur­de die Ver­wal­tung vom Stadt­rat beauftragt.