Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 15.7.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Sach­be­schä­di­gung an Gymnasium

Spar­dorf – Im Zeit­raum von Mitt­woch, 12.07.2023 12 Uhr bis Frei­tag 14.07.2023, 9 Uhr, wur­de eine Fen­ster­schei­be des Werk­raums eines Gym­na­si­ums in der Bucken­ho­fer Stra­ße, beschä­digt. Der Sach­scha­den beläuft sich auf ca. 1000 Euro. Sach­dien­li­che Hin­wei­se nimmt die PI Erlan­gen-Land unter 09131 760 514 entgegen.

Fahr­rad­fah­rer unter Alko­hol­ein­fluss und im Besitz von Drogen

Spar­dorf – in den frü­hen Mor­gen­stun­den des Sams­tags, 15.07.2023, fiel einer Strei­fen­be­sat­zung der PI Erlan­gen-Land ein Fahr­rad­fah­rer auf, der in Schlan­gen­li­ni­en im Haun­schlag umher­fuhr. Bei einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le konn­te erheb­li­cher Alko­hol­ge­ruch bei dem Ver­kehrs­teil­neh­mer fest­ge­stellt wer­den. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab 0,86 mg/​l, was umge­rech­net etwa 1,72 Pro­mil­le an Blut­al­ko­hol ent­spricht. Der Fahr­rad­fah­rer muss­te sich einer Blut­ent­nah­me unter­zie­hen und ein Straf­ver­fah­ren wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr wur­de ein­ge­lei­tet. Bei ihm konn­te zudem noch eine gerin­ge Men­ge an Betäu­bungs­mit­teln auf­ge­fun­den wer­den. Daher muss er sich wei­ter­hin wegen des ver­bo­te­nen Besit­zes von Betäu­bungs­mit­teln verantworten.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Hun­de­wel­pen ausgesetzt

Her­zo­gen­au­rach – Irgend­wann in der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag wur­de eine Hun­de­box mit vier wei­ßen Hun­de­wel­pen in einem Gar­ten in der Cypri­an­stra­ße aus­ge­setzt. Gegen 04:45 Uhr wur­den Anwoh­ner durch das Bel­len der Hun­de wach und ver­stän­dig­ten die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach. Der Eigen­tü­mer konn­te bis­lang nicht aus­fin­dig gemacht wer­den, wes­halb die klei­nen Hun­de in die Obhut eines Tier­hei­mes gege­ben wur­den. Die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach bit­tet den Eigen­tü­mer der Hun­de oder wer in die­sem Zusam­men­hang Beob­ach­tun­gen gemacht hat sich unter 09132/7809–0 zu melden.

Fahr­rad verschwunden

Nie­der­lindach – Im Zeit­raum von 01.07. – 08.07.2023 ist ein neon limet­ten­gel­bes Moun­tain­bike der Mar­ke Rock­ri­der ST 100 vom Sport­platz des 1. FC Nie­der­lindach ver­schwun­den. Zudem war an dem Rad noch ein Fahr­rad­helm ange­bracht. Hin­wei­se über den Ver­bleib des Fahr­ra­des und des Helms nimmt die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach unter 09132/7809–0 entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Mühl­hau­sen – Unter Drogen

Am spä­ten Nach­mit­tag wur­de durch eine Strei­fe in der Orts­mit­te Mühl­hau­sen ein mit 2 Per­so­nen besetz­ter Pkw fest­ge­stellt. Die nach­fol­gen­de Kon­trol­le ergab Hin­wei­se auf einen zurück­lie­gen­den Dro­gen­kon­sum. Dies bestä­tig­te auch der durch­ge­führ­te Schnell­test. Eine Blut­ent­nah­me wur­de im Kran­ken­haus Höch­stadt vor­ge­nom­men. Soll­te das Gut­ach­ten den anfäng­li­chen Ver­dacht bestä­ti­gen, droht dem 26-jäh­ri­gen Fahr­zeug­füh­rer ein 1‑monatiges Fahr­ver­bot und eine Geld­bu­ße. Die Füh­rer­schein­stel­le wird eben­falls in Kennt­nis gesetzt werden.

Schock­an­ru­fe versucht

Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt. Am Frei­tag­vor­mit­tag gin­gen meh­re­re Anru­fe bei der Poli­zei Höch­stadt ein. Die Geschä­dig­ten erhiel­ten hier­bei Anru­fe mit ähn­li­chen Gesprächs­in­hal­ten. Den Geschä­dig­ten wur­de vor­ge­gau­kelt, dass ein Fami­li­en­mit­glied einen Ver­kehrs­un­fall hät­te bzw. etwas Schlim­mes pas­siert sei, und nun zur Abwen­dung einer Inhaf­tie­rung Geld gezahlt wer­den müs­se. In allen Fäl­len gaben sich die Anru­fer als Poli­zei­be­am­te aus. Glück­li­cher­wei­se waren alle Geschä­dig­te hell­hö­rig und been­de­ten die Tele­fo­na­te sofort.

Von poli­zei­li­cher Sei­te wird noch­mals ein­dring­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, bei der­ar­ti­gen Anru­fen Vor­sicht wal­ten zu las­sen. Die Poli­zei wird in kei­nem Fall Bar­geld for­dern, um etwa­ige Maß­nah­men zu ver­hin­dern. Kon­tak­tie­ren sie in jedem Fall ihre ört­li­che Poli­zei­dienst­stel­le und erkun­di­gen sie sich noch­mals, ob der mit­ge­teil­te Sach­ver­halt tat­säch­lich so vorliegt.