Über­fall an der Bay­reu­ther Holz­brücke – alles doch ganz anders

symbolfoto polizei

Ermitt­lun­gen der Poli­zei brin­gen einen ganz ande­ren Tat­ab­lauf ans Licht

BAY­REUTH. Wie bereits berich­tet (Schlä­ge­rei in Bay­reuth – Jugend­li­cher schwer ver­letzt), war ein 15 Jah­re alter Bay­reu­ther Ende Juni in eine kör­per­li­che Aus­ein­an­der­set­zung ver­wickelt und hier­bei mas­siv ver­letzt wor­den. Anfäng­lich gab der Jugend­li­che an, im Bereich der Hin­den­burg­stra­ße durch unbe­kann­te, zum Teil mas­kier­te Täter über­fal­len wor­den zu sein, was umfang­rei­che poli­zei­li­che Ermitt­lun­gen nach sich zog. Schnell erga­ben erste Aus­wer­tun­gen tech­ni­scher Daten, sowie durch­ge­führ­te Ver­neh­mun­gen Wider­sprü­che und chro­no­lo­gi­sche Lücken. Die Arbeits­grup­pe Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt, die zu Beginn des Jah­res ein­ge­rich­tet wor­den war und durch Prä­senz und Straf­ver­fol­gung genau jene Delik­te ver­hin­dern bzw. ermit­teln und ver­fol­gen soll, konn­te den 15 Jäh­ri­gen mit ent­spre­chend ermit­tel­ter Beweis­la­ge kon­fron­tie­ren und so räum­te der jun­ge Mann einen ganz ande­ren Tat­ab­lauf ein. Was sich tat­säch­lich zuge­tra­gen hat ist der­zeit Gegen­stand der Ermitt­lun­gen und wird nach­be­rich­tet. Von poli­zei­li­cher Sei­te kann jedoch Ent­war­nung gege­ben wer­den, dass es zu kei­nem Über­fall auf den Jugend­li­chen kam, son­dern die­ser sich mit einem ande­ren Jugend­li­chen im Hof­gar­ten eine hand­fe­ste Aus­ein­an­der­set­zung lie­fer­te und hier­bei die Ver­let­zun­gen ent­stan­den waren. Da die bei­den Her­an­wach­sen­den sich danach aus­spra­chen und Frie­den schlos­sen, kam der 15 Jäh­ri­ge in Erklä­rungs­not zur Her­kunft sei­ner doch gra­vie­ren­den Gesichts­ver­let­zun­gen. Wie er den Ermit­teln­den gegen­über ein­räum­te, ging er davon aus, dass das Vor­täu­schen eines Über­falls an einer hoch­fre­quen­tier­ten Stra­ße, durch unbe­kann­te und mas­kier­te Täter, poli­zei­li­che Ermitt­lun­gen ins Lee­re füh­ren wür­de und so der wah­re Tat­her­gang ver­tuscht wer­den könn­te. Mit wel­chen straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen der 15 Jäh­ri­ge rech­nen muss, wird durch die Staats­an­walt­schaft geprüft.