Bür­ger­initi­ai­ti­ve „Lebens­wer­tes Wals­dorf“ mit Resü­mee zu Bürgerbegehren

Mehr Ein­bin­dung der Bür­ger als Ziel

Bürgerinitiative Lebenswertes Walsdorf 2.0

Foto: Bür­ger­initia­ti­ve Lebens­wer­tes Wals­dorf 2.0

Die Bür­ger­initia­ti­ve „Lebens­wer­tes Wals­dorf 2.0. Hier kauf ich noch gern“ hat das wich­tig­ste Ziel ihrer mona­te­lan­gen Infor­ma­ti­on rund um das bereits zwei­te Bür­ger­be­geh­ren in der noch kur­zen Amts­pe­ri­ode von Bür­ger­mei­sters Mario Wolff und sei­ner Listen­mehr­heit im Gemein­de­rat erfolg­reich erreicht.

Zwar war es in der Abstim­mung zum Bür­ger­ent­scheid nicht gelun­gen, die Mehr­heit der Wals­dor­fer davon zu über­zeu­gen, dass ein Gewer­be­ge­biet auch in ande­rer Form, vor allen Din­gen ohne die Ansied­lung eines Dis­coun­ters mach­bar wäre.

Dafür ver­bucht die BI für sich, wie wich­tig es sei, das Mit­spra­che­recht der Gemein­de­bür­ge­rin­nen und ‑bür­ger bei Pro­jek­ten, die für die Zukunft der Gemein­de von her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung sind, zu stärken.

In die­ser Eigen­schaft wird die Bür­ger­initia­ti­ve Lebens­wer­tes Wals­dorf 2.0 über den Ent­schei­dungs­tag der Abstim­mung, dem 21. Mai 2023, Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­kern, Bür­ge­rin­nen und Bür­gern im gesam­ten Land­kreis Bam­berg und weit dar­über hin­aus vor­bild­lich Erin­ne­rung sein. Vor allem auch, weil es zeigt, wie sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erfolg­reich gegen Bür­ger­mei­ster und eine Gemein­de­rats­mehr­heit weh­ren kön­nen, die vie­le ihrer Ent­schei­dun­gen mög­lichst in nicht­öf­fent­li­chen Sit­zun­gen tref­fen möch­ten und für die Mit­spra­che der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ledig­lich in ihren Wahl­pro­gram­men vor­han­den ist.

„Wir machen wei­ter. Mög­li­cher­wei­se auch unter neu­er, umfas­sen­de­rer Namens­ge­bung. Denn wie wich­tig es ist, als mün­di­ger Gemein­de­bür­ger die Ent­schei­dun­gen von Gemein­de und ‑rat nach­zu­fra­gen und im Ide­al­fall auch zu beglei­ten, hat sich in unse­rer Gemein­de deut­lich gezeigt“, fasst „Lebens­wer­tes Wals­dorf 20“ zusam­men. Immer­hin ist es bei­spiels­wei­se der BI und ihrer Hart­näckig­keit zu ver­dan­ken, dass die Bür­ger­ver­samm­lung für das Jahr 2023 ein zwei­tes Mal statt­fin­den muss. Auf­grund der geziel­ten und mehr­ma­li­gen Nach­fra­gen der BI und eini­ger enga­gier­ter Wals­dor­fer bei der Rechts­auf­sichts­be­hör­de des Land­rats­am­tes hat­te die­se bekannt­lich ver­fügt, dass die­se Ver­an­stal­tung, bei der Bür­ger­mei­ster Wolff den Tages­ord­nungs­punkt mit Fra­gen und Anre­gun­gen durch die Bür­ger ein­fach aus­ge­las­sen hat­te, durch die Gemein­de noch­mals durch­ge­führt wer­den muss.

In Wals­dorf ging es der Bür­ger­initia­ti­ve bis­lang um die Stär­kung des Orts­zen­trums und die Schaf­fung eines Gewer­be­ge­biets ohne die damit gleich­zei­tig ver­bun­de­ne Ansied­lung des Nah­kauf­kon­kur­ren­ten Netto.

Ein sol­ches Vor­ge­hen war in mona­te­lan­ger Vor­be­rei­tung mit der Mehr­heit des Gemein­de­rats unter Füh­rung von Bür­ger­mei­ster Wolff in vor­wie­gend nicht öffent­li­chen Sit­zun­gen beschlos­sen wor­den. Daher hat­te die Bür­ger­initia­ti­ve einen Bür­ger­ent­scheid vor­be­rei­tet, über den die Wals­dor­fer in Abwä­gung von Rats­be­ge­her der Gemein­de und Bür­ger­be­geh­ren abstim­men konnten.

Die Initia­ti­ve „Lebens­wer­tes Wals­dorf 2.0“ hat sich mit der Pro­ble­ma­tik die­ses The­mas in vier Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung aus­ein­an­der­ge­setzt und in die­sem Zusam­men­hang Bür­ger­mei­ster und Gemein­de­rat auf­ge­for­dert, sich öffent­lich und nicht nur in nicht­öf­fent­li­chen Bera­tun­gen zu all den Detail­fra­gen im Bür­ger­ge­spräch zu äußern so wie man es von den gewähl­ten Reprä­sen­tan­ten eigent­lich gewohnt sein sollte.

Bedau­er­li­cher­wei­se wähl­te die Gemein­de im Umgang mit der Bür­ger­initia­ti­ve einen Weg, der sicher in der Geschich­te des Land­krei­ses Bam­berg und sei­ner Gemein­den ein ganz beson­de­rer war und hof­fent­lich nicht blei­ben wird: den Weg der größt­mög­li­chen Geheim­hal­tung des gesam­ten Projekts

Aus wel­chem Grund hier so wenig Daten und Fak­ten für die Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht wur­den, war den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Gemein­de nicht ein­sich­tig, zumal ein Gemein­de­rat als Grund­stücks­ei­gen­tü­mer in dem geplan­ten Net­to Gewer­be­ge­biet bei den öffent­li­chen und nicht­öf­fent­li­chen Sit­zun­gen jeweils anwe­send war und auch, bis auf die Sit­zung am 13.10.2023, zu die­sem The­ma mit abge­stimmt hat.

Vie­le Gemein­de­bür­ge­rIn­nen hat­ten sich daher in der tur­nus­mä­ßig statt­fin­den­den jähr­li­chen Bür­ger­ver­samm­lung im März sowohl Erklä­rung wie auch Auf­klä­rung zu dem geplan­ten Gewer­be­ge­biet erhofft. Aller­dings wur­de die­ses The­ma im all­ge­mei­nen Bericht des Bür­ger­mei­sters mit kei­ner Sil­ber erwähnt. Zudem been­de­te der Bür­ger­mei­ster die Bür­ger­ver­samm­lung abrupt, ohne den Tages­ord­nungs­punkt 3 (Wün­sche und Anre­gung durch die Bür­ger) ordent­lich abzuarbeiten.

Etli­che Bür­ger aus Wals­dorf sowie die Mit­glie­der der Bür­ger­initia­ti­ve fühl­ten sich dadurch in ihren Bür­ger­rech­ten beschnit­ten und wähl­ten den Weg der öffent­li­chen Beschwer­de in einem Brief an Kom­mu­nal und Lan­des und Bun­des­po­li­ti­ker, vor allem aber an Land­rat Kalb und der Anru­fung der Rechts­auf­sicht wegen eines in ihren Augen offen­sicht­li­chen Fehl­ver­hal­tens des Bür­ger­mei­sters in die­ser Sache.

Nach­dem auch ein von Land­rat Kalb in die­ser Sache vor­bild­lich ange­mahn­tes gemein­sa­mes Gespräch zwi­schen Bür­ger­mei­ster und dem Gemein­de­rat und der Bür­ger­initia­ti­ve auf ein­deu­ti­ge Ableh­nung des Bür­ger­mei­sters gesto­ßen war, ord­net jetzt die Rechts­auf­sicht im Land­rats­amt zur Wah­rung des Rechts­frie­dens in der Gemein­de Wals­dorf eine erneu­te Bür­ger­ver­samm­lung 2023 in Wals­dorf an.

Die­ser Vor­gang dürf­te in den letz­ten Jahr­zehn­ten wohl ein­ma­lig im Land­kreis Bam­berg sein. Genau­so ein­ma­lig wie die Wei­ge­rung des Bür­ger­mei­sters und sei­nes Ver­wal­tungs­be­am­ten, der Bür­ger­initia­ti­ve Lebens­wer­tes Wals­dorf 2.0 einen Raum in der gemeind­li­chen Her­zog­s­cheu­ne für eine Info­ver­an­stal­tung zum Bür­ger­be­geh­ren zur Ver­fü­gung zustel­len. Begrün­det wur­de dies damit, dass die­se Ver­an­stal­tung eine poli­ti­sche Wer­be­ver­an­stal­tung sei und den Inter­es­sen der Gemein­de ent­ge­gen­stün­de. Auch wur­de argu­men­tiert, dass kei­ne poli­ti­schen Ver­an­stal­tun­gen dort zuläs­sig sei­en, obwohl die Mehr­heits­frak­ti­on im Gemein­de­rat die Freie Liste und Bür­ger­mei­ster Wolff gleich­zei­tig zu einem Stamm­tisch in die­ser Scheu­ne ein­ge­la­den hatten.

Die Bür­ger­initia­ti­ve hat­te dar­auf­hin das Ver­wal­tungs­ge­richt in Bay­reuth ein­ge­schal­tet. Die­ses wies dann in sei­ner umfas­sen­den Urteils­be­grün­dung die Argu­men­ta­ti­on der Gemein­de in allen Punk­ten zurück. Die Bür­ger­initia­ti­ve konn­te dar­auf­hin ihre Ver­an­stal­tung in der Her­zog­s­cheu­ne durchführen.

Die Bür­ger­initia­ti­ve Lebens­wer­tes Wals­dorf 2.0 nimmt gemäß ihrer basis- demo­kra­ti­schen Tra­di­ti­on die die Mehr­heits­ent­schei­dung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger beim Bür­ger­ent­scheid mit Respekt und Dank zur Kennt­nis. Gleich­zei­tig hat sie sich zum Ziel gesetzt, die Ent­schei­dun­gen und Vor­ge­hens­wei­sen des Rats in die­sem Fra­gen­kom­plex zu beglei­ten und kommentieren.

Gleich­zei­tig will sich die Bür­ger­initia­ti­ve mit all ihrer Kraft und Exper­ti­se öffent­lich dafür ein­set­zen, dass es in Zukunft auch im Gemein­de­rat Wals­dorf künf­tig eine grö­ße­re Trans­pa­renz bei der Behand­lung wich­ti­ger Fra­gen für den Fort­schritt des Gemein­we­sens geben soll und wird. In Zukunft wer­den Bür­ger­mei­ster und Gemein­de­rat bei ihren öffent­li­chen und nicht öffent­li­chen Ent­schei­dun­gen des­halb unter genau­er Beob­ach­tung derer ste­hen, die sie in die­ses Gre­mi­um gewählt haben. Gemäß der Tat­sa­che: Nach der Wahl ist vor der Wahl.