LBV: „Wolfs­ver­ord­nung in meh­re­ren Punk­ten nicht haltbar“

Wolf. Foto: Waldemar Brandt

Nach ein­ge­hen­der Ana­ly­se for­dert der LBV die Staats­re­gie­rung auf, umge­hend die in Tei­len rechts­wid­ri­ge Ver­ord­nung zurückzunehmen

Nach ein­ge­hen­der fach­li­cher Prü­fung der neu­en Wolfs­ver­ord­nung hat der baye­ri­sche Natur­schutz­ver­band LBV (Lan­des­bund für Vogel- und Natur­schutz) meh­re­re Punk­te iden­ti­fi­ziert, die eine Umset­zung unmög­lich machen. „Wir haben der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung die recht­li­chen Schwä­chen der der­zei­ti­gen Ver­ord­nung in einem aus­führ­li­chen Schrei­ben mit­ge­teilt und sie des­halb zur Rück­nah­me oder Ände­rung auf­ge­for­dert. Nach­dem der Mini­ster­prä­si­dent selbst ein­ge­räumt hat, bei recht­li­chen Zwei­fels­fäl­len die Ver­ord­nung anzu­pas­sen, neh­men wir ihn hier beim Wort“, so der LBV-Vor­sit­zen­de Dr. Nor­bert Schäf­fer. „Im Fall der Geneh­mi­gung eines Abschus­ses von Wöl­fen auf Basis von aus LBV-Sicht klar rechts­wid­ri­gen Punk­ten wer­den wir dage­gen recht­lich vor­ge­hen“, stellt Schäf­fer klar.

Nach einer aus­gie­bi­gen Ana­ly­se der durch die Staats­re­gie­rung zum 1. Mai in Kraft gesetz­ten Wolfs­ver­ord­nung kommt der LBV zu dem Schluss, dass meh­re Punk­te nicht mit dem gel­ten­den natio­na­len und euro­päi­schen Natur­schutz­recht ver­ein­bar sind:

So darf bei­spiels­wei­se laut neu­er Ver­ord­nung ein Wolf bereits abge­schos­sen wer­den, wenn er sich meh­re­re Tage lang weni­ger als 200 Meter ent­fernt von geschlos­se­nen Ort­schaf­ten oder Gebäu­den und Stal­lun­gen auf­hält. Nach Ein­schät­zung des LBV han­delt es sich bei Wöl­fen, die sich so ver­hal­ten, oft­mals um neu­gie­ri­ge und uner­fah­re­ne Jung­tie­re. Die­ses Ver­hal­ten von Wöl­fen ist typisch, aber unge­fähr­lich. Mit die­ser Begrün­dung hat­te der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in sei­ner Ent­schei­dung im Jahr 2022 auch fest­ge­hal­ten, dass kein Hand­lungs­be­darf besteht, solan­ge ein Wolf Ort­schaf­ten bloß durchstreift.

Wei­ter­hin kri­ti­siert der LBV die mög­li­che Ent­nah­me von Pro­blem­wöl­fen sogar auf Flä­chen der höch­sten Schutz­ka­te­go­rien, bei­spiels­wei­se Natur­schutz- und Natu­ra 2000-Gebie­te, ins­be­son­de­re aber in Natio­nal­par­ken. „Wenn nicht ein­mal mehr Natio­nal­parks von der­ar­ti­gen Ein­grif­fen frei­ge­hal­ten wer­den, ist die­se Ver­ord­nung fach­lich und recht­lich nicht halt­bar und muss ent­spre­chend über­prüft und geän­dert wer­den“, for­dert Nor­bert Schäffer.

State­ment des LBV-Vorsitzenden:

Gegen die Wolfs­ver­ord­nung als sol­che wird der LBV kei­ne Nor­men­kon­troll­kla­ge ein­rei­chen. „Soll­te es auf­grund rechts­wid­ri­ger Punk­te aus der neu­en Ver­ord­nung jedoch zur Geneh­mi­gung für einen Wolfs­ab­schuss kom­men, wird der LBV unver­züg­lich den Kla­ge­weg prü­fen“, kün­digt der LBV-Vor­sit­zen­de an. „Dies gilt selbst­ver­ständ­lich auch für ille­gal vor­ge­nom­me­ne Tötun­gen von Wöl­fen.“ Schäf­fer stellt abschlie­ßend fest: „Als LBV sind wir auch wei­ter­hin bereit, an sach­ori­en­tier­ten Lösun­gen zum Wolf mit­zu­wir­ken und die Zusam­men­ar­beit und das Gespräch mit allen Akteu­ren zu suchen. Der LBV hält es für zwin­gend erfor­der­lich, wie­der an den Gesprächs­tisch zurück­zu­keh­ren. Der LBV steht auch wei­ter­hin zum Baye­ri­schen Akti­ons­plan Wolf, der aus­drück­lich nach kla­ren Regeln auch die Ent­nah­me von Pro­blem­wöl­fen vor­sieht. Der Akti­ons­plan Wolf soll­te als Grund­la­ge für eine prag­ma­ti­sche und recht­lich trag­fä­hi­ge Ver­ord­nung her­an­ge­zo­gen wer­den. Eine dar­über­hin­aus­ge­hen­de und unse­rer Ein­schät­zung nach in Tei­len rechts­wid­ri­ge Ver­ord­nung, mit ledig­lich ver­meint­lich ein­fa­chen Lösun­gen, scha­det nicht nur dem Natur- und Arten­schutz, son­dern hilft letzt­end­lich auch nicht den tier­hal­ten­den Betrie­ben und Fami­li­en vor Ort.“


Über den LBV

1909 gegrün­det ist der LBV – Lan­des­bund für Vogel- und Natur­schutz in Bay­ern e. V. – der älte­ste Natur­schutz­ver­band in Bay­ern und zählt aktu­ell über 115.000 Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zer. Der LBV setzt sich durch fach­lich fun­dier­te Natur- und Arten­schutz­pro­jek­te sowie Umwelt­bil­dungs­maß­nah­men für den Erhalt einer viel­fäl­ti­gen Natur und Vogel­welt im Frei­staat ein. Mehr Infos: www​.lbv​.de/​u​e​b​e​r​-​uns.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Mich erin­nert der popu­li­sti­sche Aktio­nis­mus der CSU-geführ­ten Lan­des­re­gie­rung gegen den Wolf sehr an das Vor­ge­hen des frü­he­ren nord­rhein-west­fä­li­schen Umwelt­mi­ni­sters Mat­thie­sen (SPD), wenn­gleich natür­lich die betrof­fe­nen Arten hin­sicht­lich ihrer Aus­wir­kun­gen nicht direkt ver­gleich­bar sind (damals ging es gegen die Elstern, wel­che angeb­lich die Sing­vo­gel­be­stän­de bedroh­ten – was schon sei­ner­zeit durch ent­spre­chen­de Stu­di­en wider­legt war). Der Mini­ster hat­te die kom­mu­na­len Behör­den ange­wie­sen, Anträ­ge auf Abschuß der Elstern im Regel­fall zu bewil­li­gen, was dazu geführt hat­te, daß es regel­mä­ßig kei­ne erns­haf­ten Über­prü­fun­gen der vor­ge­brach­ten Grün­de mehr gab. Wie jetzt beim Wolf hat­te es trotz des stren­gen Schut­zes aller Raben­vö­gel die Mög­lich­keit gege­ben, die Beja­gung in begrün­de­ten (!) Ein­zel­fäl­len zu gestatten.

    Die Anord­nung des Mini­sters war spä­ter gericht­lich als ein­deu­tig rechts­wid­rig ein­ge­stuft wor­den, wäh­rend die­se Ein­schät­zung, von den Natur­schutz­ver­bän­den zuvor wie­der­holt vor­ge­bracht, sei­tens der Kom­mu­nal­be­hör­den immer wie­der zurück­ge­wie­sen wor­den war.