Für eine bes­se­re Sicht im Kulm­ba­cher Stra­ßen­ver­kehr – Zurück­schnei­den von Anpflanzungen

Kulmbach: Lichtraumprofil Rückschnitt. Foto: Stadt Kulmbach
Kulmbach: Lichtraumprofil Rückschnitt. Foto: Stadt Kulmbach

Anpflan­zun­gen und Hecken auf Pri­vat­grund­stücken im Stadt­ge­biet sor­gen für ein grü­nes, natür­li­ches Flair in Kulm­bach. Wenn das Grün aller­dings zu sehr in den Bereich von Stra­ßen und Geh­we­gen hin­ein­ragt, wird es schnell zu einem Hin­der­nis. Teil­wei­se wer­den Ver­kehrs­schil­der und Stra­ßen­lam­pen durch das Grün so ver­deckt, dass die Ver­kehrs­si­cher­heit gefähr­det ist. Dies ist ins­be­son­de­re der­zeit der Fall, wenn vie­le Hecken und Sträu­cher wach­sen und blühen.

Des­halb bit­tet die Stadt Kulm­bach die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Anlie­ger um Über­prü­fung und ggf. die Bäu­me, Hecken und Sträu­cher auf ihren Grund­stücken soweit not­wen­dig zurück­zu­schnei­den bezie­hungs­wei­se ver­kehrs­be­hin­dern­de Anpflan­zun­gen unver­züg­lich zu beseitigen.

Dabei gilt die Richt­li­nie: Bei Geh­we­gen ist eine Höhe von 2,50 m und bei Stra­ßen ist eine Höhe von 4,50 m über den Ver­kehrs­flä­chen frei zu halten.

Die Stadt Kulm­bach bit­tet ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Verständnis.