Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt: Ener­gie-Här­te­fall­hil­fen für erhöh­te Prei­se bei Heiz­öl, Pel­lets, Flüs­sig­gas – Anträ­ge für Privathaushalte

Im Jahr 2022 hat es zeit­wei­se eine star­ke Erhö­hung der Ver­brau­cher­prei­se bei nicht lei­tungs­ge­bun­de­nen Ener­gie­trä­gern gege­ben. Der Bund hat dar­auf­hin einen Här­te­fall­fonds für Pri­vat­haus­hal­te ange­kün­digt, die mit nicht lei­tungs­ge­bun­de­nen Ener­gie­trä­gern heizen.

Zu den nicht lei­tungs­ge­bun­de­nen Ener­gie­trä­gern zäh­len Heiz­öl, Flüs­sig­gas, Holz­pel­lets, Holz­hack­schnit­zel, Holz­bri­ketts, Scheit­holz, Koh­le und Koks. Für die Umset­zung der Här­te­fall­hil­fe im Frei­staat Bay­ern ist das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les (StMAS) zustän­dig. Der Voll­zug der Här­te­fall­hil­fe für nicht lei­tungs­ge­bun­de­ne Ener­gie­trä­ger soll in Bay­ern durch das Unter­neh­men KPMG Law Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH (KPMG) erfol­gen. Alle Infor­ma­tio­nen zur Höhe der Hil­fen und wer sie bean­tra­gen kann, gibt es online unter https://​www​.stmas​.bay​ern​.de/​e​n​e​r​g​i​e​k​r​i​se/. Dort sind auch Kon­takt­da­ten sowie ein Här­te­fall­hil­fe-Rech­ner zu finden.

Antrags­start ist ab 15. Mai 2023 geplant. Die Antrag­stel­lung soll dann auch online über eine Antrags­platt­form mög­lich sein. Bei Fra­gen steht eine Hot­line (Mon­tag bis Frei­tag, 8 bis 18 Uhr; außer an gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen) unter 089 59976061122 und de-​haertefallhilfe@​kpmg-​law.​com zur Ver­fü­gung.

HIN­WEIS:

Am Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt wer­den kei­ne Här­te­fall-Anträ­ge ange­nom­men und auch nicht bear­bei­tet. Daher bit­tet das Amt um Ver­ständ­nis, dass hier­zu auch kei­ne Aus­künf­te mög­lich sind.