Ver­hand­lung am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 19. Kalen­der­wo­che 2023 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt:

Das Straf­ver­fah­ren gegen den 34-jäh­ri­gen B. und die 30-jäh­ri­ge W. wegen ban­den­mä­ßi­gem uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge am 09.05.2023, 09:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 45 KLs 630 Js 4786/22).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, sich mit wei­te­ren, bis­lang unbe­kann­ten Tätern zusam­men­ge­schlos­sen zu haben, um über den welt­wei­ten Ver­sand von Betäu­bungs­mit­teln auf Dau­er ihren Lebens­un­ter­halt zu bestrei­ten. Hier­nach soll durch die bis­lang unbe­kann­ten Täter im Clear­net ein Online­shop („dut​cha​nons​to​re​.to“) betrie­ben wor­den sein, in dem Käu­fer Bestel­lun­gen für den Ver­trieb der Betäu­bungs­mit­tel auf­ge­ben konn­ten. Nach der Bestä­ti­gung der Bezah­lung der Ware soll das Ver­packen und der Ver­sand durch die Ange­klag­ten erfolgt sein, wofür sie ein monat­li­ches Fest­ge­halt in Höhe von 5.000,00 € zuzüg­lich Erstat­tung der Kosten für den Ver­sand erhal­ten haben sol­len. Im Zeit­raum vom 01.12.2021 bis 03.08.2022 sol­len die Ange­klag­ten und die unbe­kann­ten Täter in min­de­stens 5379 Fäl­len gewinn­brin­gend Betäu­bungs­mit­tel in erheb­li­chen, nicht gerin­gen Men­gen ver­äu­ßert haben. Dar­über hin­aus sol­len die Ange­klag­ten am 03.08.2022 in ihrer Woh­nung wei­te­re Betäu­bungs­mit­tel in nicht gerin­ger Men­ge, die für den Ver­sand bestimmt waren, auf­be­wahrt haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 19.05.2023 und 01.06.2023