Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 05.05.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Fahr­rad­dieb­stahl aus Garage

Dörf­les-Esbach, LKR. COBURG. Am 04.05.2023 ver­rich­te­te ein Mann in sei­nem Gar­ten am Nach­mit­tag Gar­ten­ar­beit. Dabei ließ er auch die Gara­ge offen ste­hen, in der sich ein E‑Bike befand. Die­sen Umstand nutz­te ein unbe­kann­ter Täter und ent­wen­de­te das Rad.

Es han­delt sich um ein Fahr­rad der Mar­ke Fischer, Far­be anthra­zit und grün im Wert von ca. 600.- €.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Rad­fah­rer ent­deckt Feu­er im Wald

Wil­helm­stahl: Am Don­ners­tag­nach­mit­tag gegen 14:30 Uhr teilt ein Mann aus dem Gemein­de­be­reich ein Feu­er im Wald bei Gif­ting fest. Der Mit­tei­ler war zu die­ser Zeit mit sei­nem Fahr­rad unter­wegs und stell­te fest, dass ca. fünf Meter abseits des Wald­we­ges der Wald­bo­den auf einer Flä­che von ca. 5–6 qm brann­te. Als Ursa­che für die Brand­ent­ste­hung wird eine weg­ge­wor­fe­ne Glas­fla­sche ver­mu­tet, die durch Son­nen­ein­strah­lung den Brand ver­ur­sach­te. Scha­den ist nach der­zei­ti­gem Stand nicht entstanden.

Gekauf­tes Misch­pult nicht erhalten

Küps: Ein Mann aus dem Gemein­de­be­reich ist offen­sicht­lich Opfer eines Waren­be­trugs gewor­den. Der Geschä­dig­te hat­te kürz­lich über eBay-Klein­an­zei­gen ein digi­ta­les Misch­pult im Wert von 200,- Euro erwor­ben und den Kauf­preis per PayPal-Fri­ends bezahlt. Da dem Anzei­ge­er­stat­ter Zwei­fel hin­sicht­lich der Serio­si­tät des Ange­bots kamen, woll­te er den Kauf rück­gän­gig machen und for­der­te des­halb sein Geld zurück. Bis heu­te hat der Küp­ser weder das Misch­pult, noch sein Geld wie­der zurück­er­hal­ten und sich des­halb zur Anzei­ge­er­stat­tung entschlossen.

Auf Fake­shop hereingefallen

Küps: Bereits Mit­te März ist eine jun­ge Dame aus Küps auf einen Fake­shop her­ein­ge­fal­len. Die 21-Jäh­ri­ge hat­te bei einem Online-Shop einen Dys­on-Staub­sauger für 305,- Euro gekauft und den Kauf­preis per Vor­kas­se auf ein litaui­sches Kon­to über­wie­sen. Da die gekauf­te Ware nicht kam, stell­te die Anzei­ge­er­stat­te­rin Recher­chen im Inter­net an und fand her­aus, dass sie offen­sicht­lich betro­gen wor­den ist und ihren Staub­sauger nicht erhal­ten wird.