Gewalt gegen Ober­fran­kens Poli­zei – Ein Lagebild

symbolfoto polizei

Auch im ver­gan­ge­nen Jahr 2022 stan­den gewalt­sa­me Über­grif­fe auf Poli­zi­stin­nen und Poli­zi­sten im Zusam­men­hang mit der Aus­übung ihres Dien­stes an der Tages­ord­nung. Sol­che Taten wer­den seit eini­gen Jah­ren sta­ti­stisch erfasst und im jewei­li­gen Fol­ge­jahr aus­ge­wer­tet und bekanntgegeben.

Innen­mi­ni­ster Herr­mann und Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich ver­öf­fent­lich­ten am heu­ti­gen Frei­tag das soge­nann­te „Lage­bild Gewalt gegen Poli­zei­be­am­te“ für das Jahr 2022 in Bay­ern. Das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken gibt Ein­blick auf Zah­len und Ten­den­zen des ver­gan­ge­nen Jah­res für den eige­nen Zuständigkeitsbereich.

Ent­wick­lung gleich­blei­bend, den­noch hoch

Bei Betrach­tung aller regi­strier­ten Fäl­le von Gewalt gegen Poli­zei­be­am­te kann man zwar für das ver­gan­ge­ne Jahr erken­nen, dass sich die Gesamt­zahl kaum ver­än­dert hat, sich jedoch wei­ter auf einem hohen Niveau befin­det. 627 Fäl­le schla­gen für 2022 zu Buche. Im Zehn­jah­res­ver­gleich erreich­te die Sta­ti­stik im Coro­na-Jahr 2020 der­weil ein Rekord­hoch von 802 Fäl­len. Aktu­ell ist also ein Rück­gang für die bei­den ver­gan­ge­nen Jah­re auf vor­pan­de­mi­sche Wer­te zu erken­nen. Gezählt wer­den unter ande­rem Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te, Wider­stän­de gegen Maß­nah­men, Bedro­hun­gen, Belei­di­gun­gen und son­sti­ge tät­li­che Angrif­fe. Wäh­rend bei den Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten mit ein­fa­cher kör­per­li­cher Gewalt ein Rück­gang fest­stell­bar ist, nah­men hin­ge­gen die Fäl­le von gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung, also mit­tels Waf­fen oder durch beson­ders gefähr­li­che Bege­hungs­wei­sen, deut­lich um 46 Pro­zent zu. Auch zwei ver­such­te Tötungs­de­lik­te kamen im letz­ten Jahr vor. Der Anteil der durch die Ermitt­ler auf­ge­klär­ten Fäl­le liegt bei 98,7 Prozent.

Es pas­siert meist im öffent­li­chen Raum

Am häu­fig­sten äußert sich Gewalt gegen Poli­zei­be­am­te wei­ter­hin natur­ge­mäß im öffent­li­chen Raum, dort wo die Kon­fron­ta­ti­on mit Straf­tä­tern am mei­sten vor­kommt. Aber auch im pri­va­ten, also häus­li­chen Bereich, ist der Bür­ger nach gezeig­tem Fehl­ver­hal­ten oft nicht ein­ver­stan­den mit den poli­zei­li­chen Maß­nah­men, wie zum Bei­spiel Fest­nah­men, Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen und Durch­su­chun­gen. Alko­hol und ande­re Rausch­mit­tel wir­ken hier nicht sel­ten ent­hem­mend für Täter, einen Poli­zi­sten zu belei­di­gen oder gar kör­per­lich anzu­grei­fen. Genau­er gesagt in über der Hälf­te aller Fälle.

Männ­lich, erwach­sen, bewaffnet

Wei­ter­hin gibt es kei­ne son­der­li­chen Ver­än­de­run­gen in der Zusam­men­set­zung der Tat­ver­däch­ti­gen. In über 80 Pro­zent der Fäl­le han­del­te es sich um einen männ­li­chen Deut­schen im Erwach­se­nen­al­ter. Wie bereits erwähnt, bedient sich der Angrei­fer hier ger­ne eines Hilfs­mit­tels. Ein­ge­setzt wer­den Hieb- und Stich­waf­fen, Reiz­gas, Wurf­ge­gen­stän­de, Brand­mit­tel und Pyro­tech­nik. In weni­gen Fäl­len wur­de sogar eine Schuss­waf­fe mit­ge­führt oder ein­ge­setzt. Sechs­mal bedien­te man sich eines Kraft­fahr­zeugs als „Waf­fe“.

Dees­ka­la­ti­on großgeschrieben

Dees­ka­lie­ren­des Ver­hal­ten der Beam­ten im Zusam­men­hang mit ihren Ein­sät­zen steht immer im Vor­der­grund. Die Vor­be­rei­tung auf schwie­ri­ge Situa­tio­nen im Dienst gehört seit lan­gem zur Aus- und Fort­bil­dung bei der Poli­zei in Bay­ern und Ober­fran­ken. Dass die­ses Ver­hal­ten beim Gegen­über nicht immer die gewünsch­te Wir­kung erzielt, zei­gen die hohen Zah­len von Straf­ta­ten gegen die Geset­zes­hü­ter bei der Durch­set­zung ihrer Maß­nah­men. Seit eini­gen Jah­ren stellt die Poli­zei ihren Bedien­ste­ten nun die „Body-Cam“ zur Beglei­tung auf Strei­fe zur Ver­fü­gung. Sie wird an der Uni­form, für jeder­mann gut sicht­bar, getra­gen und kann im Bedarfs­fall per ein­fa­chem Knopf­druck ein­ge­schal­tet wer­den. Das Video­ma­te­ri­al steht so im Nach­gang als Beweis­mit­tel für Angrif­fe durch Tat­ver­däch­ti­ge zur Ver­fü­gung. Aber auch vor­beu­gen­den Cha­rak­ter hat die­ses Ein­satz­mit­tel. Allein die Ankün­di­gung durch den Trä­ger der Kame­ra, sie ein­zu­schal­ten, mag so man­chen Angrei­fer von sei­nem Vor­ha­ben abhal­ten. Mit­un­ter auch schon das Erken­nen des in Signal­far­ben gehal­te­nen Kame­ra­ge­häu­ses. Mess­bar sind solch prä­ven­ti­ve Effek­te zwar nicht, ver­mut­lich jedoch vorhanden.

Und in Zukunft?

Erfreu­li­cher­wei­se sind die Zah­len nach dem Coro­na-Hoch im Jahr 2020 wie­der auf vor­pan­de­mi­sches Niveau gesun­ken und seit­her gleich­blei­bend. Eine Pro­gno­se für die fol­gen­den Jah­re und mitt­le­re Zukunft bleibt jedoch schwie­rig und ist von vie­len Fak­to­ren, wie bei­spiels­wei­se der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung, Ent­ste­hung und Ent­wick­lung alter und neu­er Kri­mi­na­li­täts­be­rei­che und diver­sen sozia­len Fak­to­ren abhän­gig. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei wird in jedem Fal­le stets bemüht sein, die Fäl­le von Gewalt gegen Poli­zei­be­am­te mög­lichst gering zu hal­ten, im besten Fall zu senken.