Kro­na­cher Land­rat Klaus Löff­ler ent­setzt über Ent­wurf zum Gebäudeenergiegesetz

Land­rat Klaus Löff­ler hat in der gemein­sa­men Sit­zung des Prä­si­di­ums und des Lan­des­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­kreis­tags am Mitt­woch in Cham sein Ent­set­zen über den von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­ten Geset­zes­ent­wurf zur Ener­gie aus Holz (Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz) zum Aus­druck gebracht. „Es kann nicht sein, dass der für uns so wert­vol­le Roh­stoff Holz eine Abwer­tung erfährt und bei Neu­bau­ten selbst als Pel­lets, Hack­schnit­zel oder auch Scheit­holz als kli­ma­schäd­lich ein­ge­stuft wird“, beton­te Land­rat Klaus Löff­ler vor sei­nen baye­ri­schen Land­rats­kol­le­gen. Der Geset­zes­ent­wurf sei in der jet­zi­gen Form ein Fron­tal­an­griff gegen die Holz­ener­gie und damit gegen den länd­li­chen Raum. „Für die Wald­be­sit­ze­rin­nen und Wald­be­sit­zer bedeu­tet der Ent­wurf einen ent­eig­nungs­glei­chen Ein­griff, den eige­nen CO2-neu­tra­len Roh­stoff ener­ge­tisch nut­zen zu dür­fen. Dadurch wird ein Stück weit auch die Mög­lich­keit ver­spielt, sich von den fos­si­len Ener­gie­trä­gern unab­hän­gig zu machen“, unter­streicht Klaus Löffler.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat den Ent­wurf eines Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes ver­ab­schie­det, wonach ab dem 1. Janu­ar 2024 in Neu­bau­ten jede Hei­zung zu min­de­stens 65 Pro­zent mit erneu­er­ba­ren Ener­gien betrie­ben wer­den muss. Bio­mas­se­hei­zun­gen auf Basis von Holz in Form sowohl von Pel­lets, Hack­schnit­zeln als auch Scheit­holz sol­len zur Erfül­lung die­ses Ziels nicht aner­kannt wer­den und wären dem­nach in Neu­bau­ten ver­bo­ten. Auch der Anschluss an eine bestehen­de Bio­mas­se-Hei­zung bei Neu­bau in unmit­tel­ba­rer Nähe (z. B. Bau von Alten­teil bzw. Bau für Hof­nach­fol­ger) soll nicht mög­lich sein, obwohl der Anschluss an eine sol­che Holz­hei­zung in direk­ter Umge­bung deut­lich gün­sti­ger wäre. Zwar soll im Gebäu­de­be­stand der Ein­bau einer neu­en Holz-Zen­tral­hei­zung mög­lich sein, aller­dings nur in Kom­bi­na­ti­on mit einer solar­ther­mi­schen Anla­ge oder einer Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge, einem Staub­ab­schei­der sowie einem Pufferspeicher.

Nach­dem sich der Geset­zes­ent­wurf bereits im par­la­men­ta­ri­schen Abstim­mungs­pro­zess befin­det, besteht laut Land­rat Klaus Löff­ler aku­ter Hand­lungs­be­darf. „Wir dür­fen nicht ein­fach nur zuschau­en, son­dern müs­sen dar­auf drän­gen, dass die aus Bio­mas­se gewon­ne­ne Ener­gie als erneu­er­ba­re Ener­gie Berück­sich­ti­gung fin­det und dadurch den Stel­len­wert erfährt, den sie ver­dient“, beton­te der Kro­na­cher Land­rat und stieß dabei auf brei­te Zustim­mung sei­ner Kol­le­gin­nen und Kollegen.