Ober­frän­ki­sche Bun­des- und Lan­des­po­li­ti­ker posi­tio­nie­ren sich zur anste­hen­den Krankenhausreform

Kran­ken­haus­re­form darf nicht zur Gefahr für sta­tio­nä­re Gesund­heits­ver­sor­gung und Geburts­hil­fe im länd­li­chen Raum werden!

Die anste­hen­de Kran­ken­haus­re­form wird auch die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung in Ober­fran­ken dra­stisch ver­än­dern – dar­an lässt die drit­te Stel­lung­nah­me der von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­setz­ten Regie­rungs­kom­mis­si­on kei­ne Zwei­fel. Den­noch fehl­te es bis­her an einer Ana­ly­se zu den kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen die­ser Vor­schlä­ge auf aktu­ell bestehen­de Struk­tu­ren vor Ort. Dem kommt ein Gut­ach­ten des baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­sters Klaus Holet­schek nach und zeich­net damit ein erstes Bild der prak­ti­schen Fol­gen auf die baye­ri­sche Versorgungslandschaft.

Die ober­frän­ki­schen Abge­ord­ne­ten MdL Mar­tin Mit­tag, MdB Jonas Geiss­ler und MdB Emmi Zeul­ner unter­stüt­zen grund­sätz­lich eine Reform für eine zukunfts­star­ke, hoch­wer­ti­ge Pati­en­ten­ver­sor­gung. Die Abge­ord­ne­ten machen dabei aber deut­lich, dass die Ver­än­de­run­gen nicht zu einer Ver­schlech­te­rung der Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum füh­ren dür­fen. „Die Zen­tra­li­sie­rungs­ten­den­zen, die das Gut­ach­ten der Regie­rungs­kom­mis­si­on offen legt, sehe ich sehr kri­tisch. Eine hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung bedeu­tet auch flä­chen­deckend wohn­ort­na­he Erreich­bar­keit medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung!“, so Gesund­heits­po­li­ti­ke­rin Zeulner.

Ganz beson­ders gilt dies für den Bereich der Geburts­hil­fe. „Der Vor­schlag der Regie­rungs­kom­mis­si­on Lau­ter­bachs, Geburts­hil­fe nur noch in Level II-Kli­ni­ken anzu­bie­ten, kommt einem Kahl­schlag in Ober­fran­ken gleich“, erklärt Mar­tin Mit­tag, Mit­glied des Gesund­heits­aus­schus­ses des Baye­ri­schen Land­tags. „Auch blo­ße Zah­len in Form von Min­dest­men­gen, die ein Kran­ken­haus jähr­lich min­de­stens lei­sten muss, um die­se dann auch abrech­nen zu kön­nen, dür­fen nicht allei­ne aus­schlag­ge­bend sein. Es braucht hier drin­gend Aus­nah­me­mög­lich­kei­ten für die Län­der, um wei­ter­hin den Fami­li­en auch im länd­li­chen Raum eine sta­tio­nä­re Geburts­hil­fe anbie­ten zu kön­nen, damit Fami­li­en wohn­ort­nah ihre Klein­sten gut ver­sorgt wis­sen. Dazu muss auch die The­ma­tik der Sicher­stel­lung der Früh­chen­ver­sor­gung noch­mal auf den Prüf­stand kom­men. Bewähr­te Struk­tu­ren und ein­ge­spiel­te Teams müs­sen zum Woh­le der Fami­li­en in unse­rer Hei­mat erhal­ten blei­ben. Sie abzu­bau­en, obwohl die Qua­li­tät der Lei­stun­gen stimmt und wir sie wei­ter­hin drin­gend benö­ti­gen, wäre ein gro­ßer Feh­ler“, so Mittag.

Beson­ders zu beden­ken gibt die für Kulm­bach, Lich­ten­fels und Bam­berg-Land zustän­di­ge Abge­ord­ne­te Zeul­ner, dass die in Stu­di­en nach­ge­wie­se­ne begrenz­te Bereit­schaft des Per­so­nals, bei Schlie­ßun­gen in ande­re Ein­rich­tun­gen zu wech­seln und dabei auch wei­te­re Anfahrts­we­ge in Kauf zu neh­men, über­haupt nicht bei den wis­sen­schaft­lich-theo­re­ti­schen Über­le­gun­gen der Regie­rungs­kom­mis­si­on bedacht wur­de. Stu­di­en nach ist die­se Bereit­schaft aber ein­ge­schränkt. „Lau­ter­bach begeht wie­der ein­mal den Feh­ler, über die Men­schen zu spre­chen statt mit ihnen. Alle Infra­struk­tur nützt nichts, wenn wir kein Per­so­nal haben, das die Men­schen behan­delt und pflegt“, so Zeul­ner. Denn Befra­gun­gen zeig­ten schon heu­te, dass Pfle­ge­kräf­te vor allem am eige­nen Wohn­ort Beschäf­ti­gung suchen und fin­den und nur ver­ein­zelt über einen Radi­us von 20 Kilo­me­tern um ihren Wohn­ort beschäf­tigt sind. Das beweist auch, wie wich­tig flä­chen­decken­de Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te sind. Feh­len die­se oder attrak­ti­ve Anstel­lungs­mög­lich­kei­ten, könn­ten Berufs­in­ter­es­sier­te sich umori­en­tie­ren oder Fach­kräf­te ihren Beruf nie­der­le­gen. Ange­sichts des bereits bestehen­den Man­gels an Pfle­ge­kräf­ten, muss dies unbe­dingt ver­hin­dert werden.

„Eine Kran­ken­haus­re­form kann nur gelin­gen, wenn auch alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und vor allem die Beschäf­tig­ten mit­ge­nom­men und infor­miert wer­den. Dafür set­zen wir uns auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne ein. Eine star­re Scha­blo­ne von Ber­lin aus auf das gesam­te Land zu legen, ist nicht die Lösung für eine flä­chen­deckend qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Pati­en­ten­ver­sor­gung“, erklärt MdB Jonas Geiss­ler, Abge­ord­ne­ter des Deut­schen Bun­des­tags für die Land­krei­se Coburg und Kro­nach. „Bei der Kran­ken­haus­re­form muss die wohn­ort­na­he Geburts­hil­fe ober­ste Prio­ri­tät haben. Wir wol­len, dass unse­re klein­sten Mit­bür­ger bei uns in der Hei­mat zur Welt kom­men kön­nen und sich ihre Fami­li­en sicher daheim ver­sorgt wissen.“

Alle drei Abge­ord­ne­ten sind sich zudem einig, dass es dafür schon jetzt auch einer finan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der Kli­ni­ken bedarf, um einen kal­ten Struk­tur­wan­del zu ver­hin­dern. Denn rund 90% der baye­ri­schen Kran­ken­häu­ser gehen schon jetzt davon aus, das Jahr 2023 defi­zi­tär abzuschließen.

Die Abge­ord­ne­ten dan­ken in die­sem Zusam­men­hang dem baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ster Klaus Holet­schek für des­sen baye­ri­sche För­der­pro­gram­me über 200 Mil­lio­nen Euro zur Unter­stüt­zung der Kran­ken­häu­ser bei den gestie­ge­nen Kosten und zur beson­de­ren Siche­rung klei­ne­rer Kran­ken­häu­ser im länd­li­chen Raum sowie für des­sen ener­gi­schen Ein­satz für die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung in der Flä­che in den lau­fen­den Ver­hand­lun­gen zwi­schen Bund und Ländern.