Ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 18. Kalen­der­wo­che 2023 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 24-jäh­ri­gen T. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs in 43 Fäl­len sowie 3 Fäl­len des ver­such­ten gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs am 04.05.2023, 09:30 Uhr, vor der 4. Straf­kam­mer (Az. 46 KLs 750 Js 707/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, zunächst als sog. Con­ver­si­on Agent, spä­ter als sog. Reten­ti­on Agent in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Sofia/​Bul­ga­ri­en aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit meh­re­ren Tra­ding-Platt­for­men vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Okto­ber 2019 bis Juli 2021 soll der Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit ver­schie­de­nen Tra­ding-Platt­for­men bei div. Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 722.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 12.05.2023 und 25.05.2023

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen die 32-jäh­ri­ge F. wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung am 04.05.2023, 12:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 32 KLs 1107 Js 18508/22).

In dem Ver­fah­ren fand bereits am 26.04.2023 ein Haupt­ver­hand­lungs­ter­min statt, der auf­grund der kurz­fri­sti­gen Anbe­raumung bis­lang nicht Gegen­stand einer Ter­min­mit­tei­lung war.

Der Ange­klag­ten liegt zur Last, am 19.10.2022 in der gemein­sam bewohn­ten, im Raum Forch­heim bele­ge­nen Woh­nung im Rah­men eines Streits ihren Ehe­mann mit einem Mes­ser mit einer Klin­gen­län­ge von 9 cm ange­grif­fen zu haben. Sie soll hier­bei auf den Rumpf des Ehe­man­nes ein­ge­sto­chen und hier­bei des­sen Tod bil­li­gend in Kauf genom­men haben. Der Geschä­dig­te soll hier­durch an Rücken und Ober­arm Ver­let­zun­gen erlit­ten haben, die nur durch Zufall nicht zu einer lebens­be­droh­li­chen Situa­ti­on führ­ten. Nach­dem die Ange­klag­te den Geschä­dig­ten ver­letz­te, soll sie jedoch aus eige­nem Antrieb her­aus von wei­te­ren Sti­chen abge­se­hen haben.