Bam­berg: Wes­halb wur­den über 40 Ver­war­nun­gen storniert?

Es war am 10.02.2023 als am Ran­de einer Ver­an­stal­tung in der Bau­n­a­ch­er­stra­sse die Anwoh­ner den Park­über­wa­chungs­dienst rie­fen, da eine Viel­zahl von Fahr­zeu­gen die Stra­ße zuge­parkt hat­ten. Etwa 40 Ver­war­nun­gen sol­len an jedem Abend an die Wind­schutz­schei­ben der Autos gekom­men sein. Die Stadt­rats­frak­ti­on vom Bam­ber­ger Bür­ger­block (BBB) ver­lang­te Auf­klä­rung von Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke (SPD), da wohl auf höch­ste Anord­nung sämt­li­che Straf­zet­tel wie­der stor­niert wur­den. Über der Ant­wort von OB Star­ke zei­gen sich nun die BBB-Stadt­rä­te Hans-jür­gen Eich­fel­der, Andre­as Trif­fo und Nor­bert Tscher­ner ver­är­gert. Es wur­den die wesent­li­chen Fra­gen nicht beant­wor­tet, da ver­schwie­gen wird, wel­che Per­son die Anwei­sung gege­ben hat und wie die genaue Stück­zahl war. Star­ke beruft sich ledig­lich dar­auf, dass es ja an die­sem Abend eine Ver­an­stal­tung zugun­sten der Erd­be­ben­op­fer in der Tür­kei und Syri­en gab und daher die Rück­nah­me gerecht­fer­tigt sei. Der Bür­ger­block for­dert nun die Behand­lung in einem Fach­se­nat oder der näch­sten Voll­sit­zung. Es müs­se Trans­pa­renz dar­über geschaf­fen wer­den, was genau an die­sem Abend geschah und wel­che Per­son für die Rück­nah­me die­ser gro­ßen Anzahl von Ver­war­nun­gen ver­ant­wort­lich ist. Zudem nimmt der Bür­ger­block dies als Anlass, Auf­klä­rung über die grund­sätz­li­chen recht­li­chen Hin­ter­grün­de und Kulanz­mög­lich­kei­ten einzufordern.

Schrift­ver­kehr zwi­schen dem Bam­ber­ger Bür­ger-Block und OB Starke

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

am 10.02.2023 fand in der tür­kisch-isla­mi­schen Gemein­de eine Hilfs­ver­an­stal­tung zugun­sten der Erbe­ben­op­fer statt. Lei­der gab es hier eine nega­ti­ve Begleit­erschei­nung, da eine gro­ße Zahl der Teil­neh­mer mit dem Auto gekom­men sind und wohl rechts­wid­rig in den nahe­ge­le­ge­nen Stra­ßen geparkt haben. In Fol­ge einer Beschwer­de aus der Nach­bar­schaft wur­de der städ­ti­sche Park­über­wa­chungs­dienst tätig und ver­teil­te etli­che Straf­zet­tel. Uns wur­de die Infor­ma­ti­on zuge­tra­gen, dass die­se Ver­war­nun­gen jedoch zeit­nah alle wie­der ein­ge­stellt wur­den. Um Gerüch­ten und Miss­trau­en kei­nen Raum zu geben, wäre eine zeit­na­he Auf­klä­rung wün­schens­wert, wes­halb wir hier­mit fol­gen­den Antrag stellen:

Dem Stadt­rat ist ein Bericht mit Klä­rung der nach­fol­gen­den Fra­gen vorzulegen:

Wie vie­le Ver­war­nun­gen wur­den am frag­li­chen Abend in vor­ge­nann­ten Gebiet verteilt?
Wur­den die­se Ver­war­nun­gen ganz oder teil­wei­se wie­der ein­ge­stellt und wenn JA, war­um und wer gab die Anweisung?
Grund­sätz­lich ist dar­über auf­zu­klä­ren, wel­che Grün­de es für Ein­stel­lun­gen von Ver­war­nun­gen geben kann und wie oft hier­von Gebrauch gemacht wird.
Mit freund­li­chen Grüßen

Nor­bert Tscher­ner Andre­as Trif­fo Hans-Jür­gen Eichfelder

-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der– ‑Stadt­rat– ‑Stadt­rat-

Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit Schrei­ben vom 07.03.2023 bean­trag­ten Sie einen Bericht der Ver­wal­tung zum Umgang mit Ver­war­nun­gen im Zusam­men­hang mit einer Hilfs­gü­ter­sam­mel­ak­ti­on der tür­kisch-isla­mi­schen Gemein­de für die Erd­be­ben­op­fer in der Türkei.Gemäß § 34 der Stadt­rats-Geschäfts­ord­nung han­delt es sich um eine Anfra­ge, wel­che grund­sätz­lich schrift­lich beant­wor­tet wird.

Inhalt­lich nimmt die Ver­wal­tung zu der Anfra­ge wie folgt Stellung:
Am 10. Febru­ar 2023 fand eine Sam­mel­ak­ti­on der tür­kisch-isla­mi­schen Gemein­de in Bam­berg stau. Die­se Akti­on stand in unmit­tel­ba­rem zeit­li­chen Zusam­men­hang mit dem schwer­sten Erd­be­be­n­er­eig­nis in der Tür­kei seit 1950. Das Beben ereig­ne­te sich am 6. Febru­ar 2023 in der Süd­ost­tür­kei und for­der­te über 51.000 Opfer. Auf­grund der mas­si­ven Betrof­fen­heit vor Ort wur­den welt­weit Samm­lun­gen für die Über­le­ben­den für drin­gend benö­tig­te Hilfs­gü­ter organisiert.

In Bam­berg hat die tür­kisch-isla­mi­sche Gemein­de daher sehr kurz­fri­stig eine Samm­lung für Hilfs­lie­fe­run­gen orga­ni­siert, die nur über den Hof der Gemein­de abge­wickelt wer­den konn­te. Dabei wur­de die gesam­te Hof­flä­che, wel­che sonst als Park­platz­flä­chen zur Ver­fü­gung gestan­den hät­te, für die Trans­port-LKW und die Hilfs­gü­ter­lo­gi­stik benö­tigt. Sicher auch auf­grund der umfas­sen­den media­len Beglei­tung und der dra­ma­ti­schen Bil­der der Aus­wir­kun­gen des Bebens für die Men­schen vor Ort, fan­den sich sehr vie­le Hel­fe­rin­nen­und Hel­fer, weit mehr als bei ver­gleich­ba­ren Samm­lun­gen sonst üblich, aus der gan­zen Stadt ein. Dies hat­te zur Fol­ge, dass das nach­bar­schaft­li­che Umfeld, man­gels geeig­ne­ter Alter­na­ti­ven, ver­stärkt als Park­raum genutzt wurde.

Als Reprä­sen­tan­ten der Stadt Bam­berg waren am 10. Febru­ar auch Herr Ober­bür­ger­mei­ster und Herr Zwei­ter Bür­ger­mei­ster vor Ort zuge­gen, um Gesprä­che mit den vom Erd­be­ben per­sön­lich und fami­li­är betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Stadt Bam­berg zu füh­ren und auch den vie­len frei­wil­li­gen Hel­fe­rin­nen und Hel­fern für ihr Enga­ge­ment zu dan­ken. Dabei wur­de auch die pre­kä­re Park­si­tua­ti­on vor Ort begut­ach­tet und die Hel­fe­rin­nen und Hel­fer dazu ange­hal­ten, die Fahr­zeu­ge unmit­tel­bar nach Been­di­gung der Hilfs­tä­tig­kei­ten zu ent­fer­nen, um wie­der einen geord­ne­ten Park­be­trieb zu gewährleisten.

In Son­der­heit des Ein­zel­fal­les und auf­grund der Kurz­fri­stig­keit der Sam­mel­ak­ti­on sowie der gro­ße Zahl Frei­wil­li­ger, wur­de ent­schie­den, im Rah­men des ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht­li­chen Oppor­tu­ni­täts­prin­zips (§ 47 OWiG) von einer Ahn­dung fest­ge­stell­ter Park­ver­stö­ße aus­nahms­wei­se abzu­se­hen. Es han­delt sich um eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung ohne wei­te­re Bindungswirkung.

Die Frak­tio­nen, Wäh­ler­grup­pie­run­gen und Aus­schuss­ge­mein­schaf­ten erhal­ten einen Abdruck die­ses Schrei­bens zur Kenntnis.

Mit freund­li­chen Grüßen

gez.
Andre­as Starke
Oberbürgermeister

gez.
Jonas Glüsenkamp
Zwei­ter Bürgermeister

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

mit obi­gem Schrei­ben erhiel­ten wir von Ihnen Ant­wort auf unse­re Anfra­ge vom 07.03.2023. Die­se Beant­wor­tung ist unvoll­stän­dig und wirft in der Sache wei­te­re Fra­gen auf, wes­halb wir uns heu­te erneut an Sie wenden.

Unse­re Fra­ge nach der Anzahl der Ver­war­nun­gen blieb unbeantwortet.
Unse­re Fra­ge wer für die Rück­nah­me der Ver­war­nun­gen kon­kret ver­ant­wort­lich ist, blieb ohne Nen­nung einer Person.
Auf die Grund­satz­fra­ge nach der Hand­ha­be über Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen wur­de über­haupt nicht eingegangen.
Fer­ner mer­ken wir zu Ihrer Ant­wort an:

Der ehren­amt­li­che Ein­satz der vie­len Hel­fern auf­grund der durch­ge­führ­ten Hilfs­ak­ti­on ist sehr zu loben. Den­noch darf die­se Akti­on kein Grund sein, unge­neh­mig­te Son­der­rech­te für sich in Anspruch zu neh­men. Für jede noch so kur­ze Anlie­fe­rung von z.B. Bau­stel­len wird eine Geneh­mi­gung ver­langt, eben­so wie für jede Park­platz­sper­rung eine kosten­pflich­ti­ge Sper­rung bean­tragt wer­den muss! Im Bam­berg gibt es hier­zu kei­ner­lei Kulanz­spiel­raum. Die­ses Recht muss für ALLE gelten.
Nach unse­rer Rechts­auf­fas­sung ver­steht man unter dem von Ihnen erwähn­ten Oppor­tu­ni­täts­prin­zip die Ent­schei­dung, die von der han­deln­den Per­son direkt in der Situa­ti­on getrof­fen wer­den muss und im kon­kre­ten Fall über Ver­war­nung oder Ver­zicht dar­auf bedeu­ten würde.
Wir dan­ken auf Ihren Ver­weis auf §34 unse­rer Geschäfts­ord­nung. Sie haben sich die­sen Para­gra­phen für eine schrift­li­che Beant­wor­tung zu Nut­ze gemacht. Da wir Ihre Beant­wor­tung als nicht aus­rei­chend und unvoll­stän­dig anse­hen, beru­fen wir uns auf §34 Absatz 2 und stel­len hier­mit fol­gen­den Antrag:

Die voll­stän­di­ge Beant­wor­tung unse­rer Anfra­ge erfolgt in der näch­sten Sit­zung des zustän­di­gen Fach­se­nats oder der Vollsitzung.
Es erfolgt eine Rechts­auf­klä­rung des von Ihnen erwähn­ten Oppor­tu­ni­täts­prin­zips. Aus­drück­lich ist hier nicht nur auf den kon­kre­ten Fall son­dern auf die Hand­ha­be im Tages­ge­schäft einzugehen.
Der Ord­nung hal­ber wei­sen wir dar­auf hin, dass wir uns vor­be­hal­ten, die­sen Vor­gang über­ge­ord­net prü­fen zu lassen.

Mit freund­li­chen Grüßen

Nor­bert Tscher­ner Andre­as Trif­fo Hans-Jür­gen Eichfelder

-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der– ‑Stadt­rat– ‑Stadt­rat-

1 Antwort

  1. Thomas Liebert sagt:

    Man­che kön­nen halt machen was sie wollen 🙁