Bis zu 1000 Euro Zuschuss für Kauf von Lasten­fahr­rad oder Rad­an­hän­ger durch die Stadt Bamberg

Lastenradförderung durch die Stadt Bamberg
Lastenradförderung durch die Stadt Bamberg. Bildnachweis: Stadt Bamberg / Eva Jacob

Ab 1. April kön­nen Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de Antrag stellen

Das städ­ti­sche Kli­ma- und Umwelt­amt bezu­schusst den Kauf von Lasten­fahr­rä­dern und Rad­an­hän­gern. Vom 1. April bis 30. Juni 2023 kön­nen Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de mit min­de­stens einem Kind sowie maxi­mal einem Kraft­fahr­zeug im Haus­halt einen Antrag stellen.

Ach­tung: Der Haupt­wohn­sitz muss in der Stadt Bam­berg lie­gen. Zudem muss der Antrag vor der Bestel­lung bzw. Kauf gestellt wer­den. Nach­träg­lich kann der Zuschuss nicht gewährt wer­den. Die Stadt über­nimmt 25 Pro­zent der Net­to­an­schaf­fungs­ko­sten bis zu einem Höchst­be­trag von 1000 Euro bei Lasten­fahr­rä­dern. Bei mus­ku­lär betrie­be­nen Lasten­rä­dern beträgt der Zuschuss maxi­mal 500 Euro. Fahr­rad­an­hän­ger kön­nen mit bis zu 250 Euro bezu­schusst wer­den. Die För­de­rung erfolgt vor­be­halt­lich der Bekannt­ma­chung der Haus­halts­sat­zung und der Mit­tel­frei­ga­be im Haushalt.

„Die enorm gestie­ge­nen Sprit­ko­sten sind neben dem Kli­ma­wan­del ein wei­te­rer Grund, ins­be­son­de­re bei Kurz­strecken auf das Auto zu ver­zich­ten“, betont Kli­ma- und Umwelt­re­fe­rent Jonas Glü­sen­kamp. „Gera­de beim Trans­port von Kin­dern oder Ein­käu­fen sind Fahr­rad­an­hän­ger bzw. Lasten­fahr­rad eine gute Alter­na­ti­ve“, ist Bam­bergs Zwei­ter Bür­ger­mei­ster über­zeugt. „Mit unse­rer finan­zi­el­len För­de­rung wol­len wir Fami­li­en mit Kin­dern und Allein­er­zie­hen­den den Kauf­ent­scheid erleichtern.“

Info

Der För­der­an­trag, die genau­en För­der­richt­li­ni­en sowie wei­te­re Infos fin­den inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf der städ­ti­schen Home­page unter www​.stadt​.bam​berg​.de/​l​a​s​t​e​n​r​a​d​f​o​e​r​d​e​r​ung. Die Anträ­ge sind per Post an die Stadt Bam­berg, Kli­ma- und Umwelt­amt, Michels­berg 10, 96049 Bam­berg, zu rich­ten. Sie kön­nen dort oder im Rat­haus am ZOB auch per­sön­lich abge­ge­ben werden.

Sämt­li­che Anträ­ge, die den Vor­ga­ben ent­spre­chen, und frist­ge­recht bis spä­te­stens am 30.06.2023 ein­ge­gan­gen sind, gelan­gen in einen Los­topf. Es wird solan­ge gelost, bis die zur Ver­fü­gung ste­hen­de För­der­sum­me aus­ge­schöpft ist.

Für Rück­fra­gen steht Jut­ta Neu­ner vom Kli­ma- und Umwelt­amt der Stadt Bam­berg unter 0951/87–1718 zur Verfügung.