Preis­brem­sen auch bei den Erlan­ger Stadt­wer­ken mit leich­ter Verzögerung

Kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le für Kunden

Seit dem 1. März grei­fen die staat­li­chen Preis­brem­sen für Strom, Erd­gas und Wär­me. Auf­grund der tech­nisch sehr auf­wen­di­gen, zeit­in­ten­si­ven Ein­füh­rungs- und Umset­zungs­pro­zes­se kommt es bei vie­len Ener­gie­ver­sor­gern noch zu Ver­zö­ge­run­gen. Auch bei den Erlan­ger Stadt­wer­ken (ESTW) ver­zö­gert sich die Umset­zung um ein paar Wochen. Die ESTW sind aber zuver­sicht­lich, alle betrof­fe­nen Kun­din­nen und Kun­den im Lau­fe des Monats April 2023 indi­vi­du­ell über die genau­en Aus­wir­kun­gen der Preis­brem­sen infor­mie­ren zu kön­nen. Eine mög­li­che Ent­la­stung erfolgt im gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Rah­men und in vol­ler Höhe. Die Ent­la­stung wird rück­wir­kend mit den Abschlä­gen ab dem Monat April 2023 (Fäl­lig­keit Ende April) verrechnet.

Vie­le Kun­den nicht betroffen

Bei den ESTW sind vie­le Kun­den von den Preis­brem­sen nicht oder nur in einem sehr gerin­gen Umfang betrof­fen. Ins­be­son­de­re bei den Son­der­pro­duk­ten der ERco­no­my-Fami­lie (Strom + Erd­gas) lie­gen die seit 1. Febru­ar 2023 gül­ti­gen Prei­se – auch nach der letz­ten Preis­er­hö­hung – in vie­len Fäl­len unter oder nur ganz knapp über der Preis­brem­se. Für einen Strom­kun­den in der Grund­ver­sor­gung mit einem Jah­res­ver­brauch von 2.500 Kilo­watt­stun­den ergibt sich bei­spiels­wei­se eine Ent­la­stung von rd. 6 € pro Monat. Auch die betrof­fe­nen Fern­wär­me­kun­den erhal­ten eine ent­spre­chen­de Entlastung.

Wei­te­re Hin­ter­grund-Infor­ma­tio­nen zu den Preis­brem­sen, zur genau­en Ermitt­lung der Ent­la­stungs­be­trä­ge sowie zu den auch in Zukunft wich­ti­gen Ener­gie­spar­tipps fin­den Sie unter www​.estw​.de/​e​n​e​r​g​i​e​p​r​e​ise.

Die ESTW bit­ten ihre Kun­din­nen und Kun­den noch um ein wenig Geduld und bedan­ken sich für das ent­ge­gen­ge­brach­te Ver­trau­en und Verständnis.